Jugendpolitik

Zurück zur Gemeinnützigkeit – MJD nicht mehr im Verfassungsschutzbericht genannt

Die Muslimische Jugend in Deutschland (MJD) wird nicht mehr in den Verfassungsschutzberichten des Bundes oder der Länder genannt. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) hin und betont, dass der Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit nun nichts mehr im Wege stehe. Die beiden Jugendverbände kooperieren seit vielen Jahren in verschiedenen Projekten und engagieren sich für eine demokratische und vielfältige Gesellschaft.

15.07.2019

Seit dem Beginn der 2000er Jahre pflegt die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) eine Verbandsfreundschaft mit der Muslimischen Jugend in Deutschland e.V. (MJD), die über die Jahre konstant gewachsen ist.

Weiterführende Anerkennung als Jugendverband

Ab 2009 wurde der MJD zunächst durch den Verfassungsschutzbericht des Landes Hessen, dann auch der Länder Bayern und Baden-Württemberg sowie durch den Bundes-Verfassungsschutzbericht vorgeworfen, Verbindungen zu islamistischen internationalen Organisationen wie der Muslimbruderschaft zu pflegen. Gegen diese Vorwürfe wehrte sich der Jugendverband, der noch wenige Jahre zuvor durch den Heinz-Westfahl-Ehrenpreis für außerdordentliche ehrenamtliche Jugendarbeit in seinem Engagement ausgezeichnet wurde.

Nach einem langen Klageverfahren und zahlreichen Bemühungen zur Richtigstellung seitens der MJD verzichteten in den vergangenen Jahren bereits sukzessive die drei Verfassungsschutzberichte der Länder auf eine Nennung der MJD. In der aktuellen Neuausgabe des Bundes-Verfassungsschutzberichts aus dem Jahr 2018 wird die MJD nun auch nicht mehr genannt und hat damit ihr Stigma überwunden, das ihr die weiterführende Anerkennung als Jugendverband erschwert hatte.

Foto: © Katja Kottmann/aej

Verfechter gelebter Demokratie und beste Kooperationserfahrungen

„Die Evangelische Jugend hat die Kolleg*innen der MJD stets als Verfechter*innen gelebter Demokratie erlebt und beste Erfahrungen der Zusammenarbeit gemacht“, fasst aej-Generalsekretär Mike Corsa die Kooperationserfahrungen zusammen: „Nie hatten wir Anlass, an der Rechtschaffenheit der MJD zu zweifeln, weshalb wir unsere Verbandsfreund*innen von Beginn an in ihrem Bemühen um eine Streichung der Nennung in den Verfassungsschutz-Berichten unterstützt haben. Wir freuen uns sehr, dass der Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit nun nichts mehr im Weg steht!“

Die aej und MJD arbeiten seit 2010 in unterschiedlichen Kooperationsprojekten zusammen, zuletzt in den Projekten „Junge Muslime als Partner – FÜR Dialog und Kooperation! GEGEN Diskriminierung!“ (2015 - 2019) und „JETZT erst recht! Religiöse Jugendverbände gestalten Zusammenleben in der Migrationsgesellschaft“ (2017 - 2020). Gefördert werden die Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Hintergrund

Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) ist der Zusammenschluss der Evangelischen Jugend in Deutschland. Als Dachorganisation vertritt die aej die Interessen der Evangelischen Jugend auf Bundesebene gegenüber Bundesministerien, gesamtkirchlichen Zusammenschlüssen, Fachorganisationen und internationalen Partnern. Ihre derzeit 33 Mitglieder sind bundeszentrale evangelische Jugendverbände und Jugendwerke, Jugendwerke evangelischer Freikirchen und die Kinder- und Jugendarbeit der Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Acht evangelische oder ökumenische Verbände, Einrichtungen und Fachorganisationen sind als außerordentliche Mitglieder angeschlossen. Die aej vertritt die Interessen von ca. 1,35 Millionen jungen Menschen.

Weitere Informationen: www.evangelische-jugend.de

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. vom 10.07.2019

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