Kinder- und Jugendarbeit

Thüringens Landesjugendförderplan 2012 bis 2015 beschlossen

Thüringens Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung den nunmehr vierten Landesjugendförderplan für die Jahre 2012 bis 2015 beschlossen. Aus diesem Förderprogramm soll mit über 1.5 Millionen Euro die Arbeit der im Landesjugendring Thüringen e.V. zusammengeschlossenen Jugendverbände, die kulturelle Jugendarbeit, Maßnahmen und Projekte der außerschulischen Jugendbildung gefördert werden.

19.09.2011

Darüber hinaus werden für Einrichtungen der Jugendhilfe Investitionen in Höhe von mindestens 480.000 Euro getätigt. Stärker als zuvor stellt der Landesjugendförderplan 2012 bis 2015 die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit als eigenständige Bildungsorte in den Mittelpunkt. Insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche sollen von den Angeboten stärker erreicht werden.

Sozialministerin Heike Taubert sagte: „Alle Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung verfolgen das Ziel, junge Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen, sie ihre gesellschaftliche und ökologische Mitverantwortung erkennen zu lassen sowie ihr soziales Engagement anzuregen. Angebote sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen, ihre Lebenssituation und geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigen sowie von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Nahezu in allen Bereichen des Landesjugendförderplans kommt die tragende Komponente der Bildungsförderung zum Ausdruck. So werden wir im Rahmen der Umsetzung des Landesjugendförderplans in den folgenden Jahren auch den Bereich der kulturellen Jugendbildung im Freistaat stärker unterstützen und positionieren.“

Der Geschäftsführer des Landesjugendrings und Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses, Peter Weise, formulierte: „Es ist uns gelungen, den besonderen Stellenwert der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit deutlich zu benennen und auf neue Schwerpunkte aufmerksam zu machen. Wir versuchen mit dem Landesjugendförderplan 2012 bis 2015 der Forderung Rechnung zu tragen, dass Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit immer stärker zu öffentlichen Aufgaben werden. Dabei müssen wir den Blick nicht nur auf die unmittelbare Tätigkeit richten, sondern insbesondere auch auf die Herstellung bedarfsgerechter Rahmenbedingungen. Hierzu zählt unter anderem die Bereitstellung der im Plan zusätzlich ausgewiesenen Haushaltsmittel in den kommenden Jahren.“

Der Landesjugendförderplan war innerhalb von 16 Monaten von der öffentlichen Verwaltung, den Trägern der freien Jugendhilfe und von Vertretern der Landtagsfraktionen CDU, SPD und Die Linke erarbeitet worden. Erstmalig wurde der Prozess der Fortschreibung des Landesjugendförderplanes durch die Fachhochschule Jena wissenschaftlich unterstützt, um eine fachliche und methodische Prozessberatung und Prozessbegleitung der handelnden Akteure sicherzustellen.

Orientiert an den gesellschaftlichen Veränderungen und den Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe beschreibt der Landesjugendförderplan die Ziele und Aufgaben sowie die Handlungsfelder der überörtlichen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit des Freistaats für die nächsten Jahre. Im Landesjugendförderplan werden die Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit von überörtlicher Bedeutung dargestellt. Er ist die Basis für die Förderung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit für die Jahre 2012 bis 2015.

Quelle: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

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