Kinder- und Jugendarbeit

Jugendwettbewerb: „Besser machen – Unternehmen Upcycling!“

Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre sind aufgefordert, eine Geschäftsidee zu entwickeln, die den Ressourcenverbrauch durch Konsumgüter verringert und den Lebenszyklus von Produkten verlängert. Unter dem Titel „Besser machen – Unternehmen Upcycling!“ hat das Online-Magazin LizzyNet einen bundesweiten Wettbewerb gestartet, der bis 4. Juni 2018 läuft.

15.02.2018

Schülerinnen und Schüler der Oberstufen, Azubis und Studierende bis 26 Jahre können sich mit eigenen Geschäftsideen bewerben, die den Ressourcenverbrauch durch Konsumgüter verringert und den Lebenszyklus von Produkten verlängert. Eingereicht werden können zum Beispiel Ideen für Upcycling-(Schüler)firmen oder Konzepte für Unternehmen, die durch innovative Ideen zur Weiter- und Wiederverwendung von Gebrauchsgütern beitragen.

Beim Upcycling entstehen aus gebrauchten Materialien durch Reparatur, Umgestaltung und ein neues Design neuwertige Produkte. Über die Beschäftigung mit Upcycling als Geschäftsfeld erhalten Jugendliche und junge Erwachsene einen praktischen Zugang zu den Themen Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Ziel ist es, mehr Bewusstsein zu schaffen für Wertstoffkreisläufe und nachhaltige Wirtschaftsweisen.

Einsendeschluss für die Projekte ist der 4. Juni 2018.

Eine Jury kürt die besten Beiträge, die mit Geldpreisen in Höhe von insgesamt 1.750 Euro sowie Sachpreisen belohnt werden.

Weitere Informationen und Teilnahmebögen zum Wettbewerb finden sich auf der Webseite von LizzyNet.

Über den Wettbewerb

Das Online-Magazin LizzyNet richtet sich insbesondere an Mädchen und junge Frauen, die sich über Politik, Umwelt und Themen aus Forschung und Wissenschaft informieren und austauschen möchten, gerne schreiben und mitgestalten wollen.

Der Wettbewerb und das Gesamtprojekt „Besser machen“ werden fachlich und finanziell gefördert von der Deutschen Bundestiftung Umwelt (DBU) unter dem Förderschwerpunkt „Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender beweglicher Gebrauchsgüter“.

Quelle: LizzyNet gGmbH vom 06.02.2018

Redaktion: Astrid Bache

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