Kinder- und Jugendarbeit
Dreyer: Einheitlicher Freiwilliger sozialer Dienst wäre die beste Lösung
Anlässlich der heutigen Bundesratssitzung warb Sozialministerin Malu Dreyer erneut für den rheinland-pfälzischen Vorschlag eines einheitlichen Freiwilligen sozialen Dienstes, der für den Fall der Aussetzung der Wehrpflicht an die Stelle des jetzigen Zivildienstes treten soll.
05.11.2010
Das Land Rheinland-Pfalz hatte im September eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht. Der Bund soll einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Weichen für einen einheitlichen Freiwilligen sozialen Dienst durch den konsequenten Ausbau der bestehenden Jugendfreiwilligendienste gestellt werden.
„Wir wenden uns damit auch ganz ausdrücklich gegen Pläne der Bundesfamilienministerin für den neuen Bundesfreiwilligendienst, einen freiwilligen Zivildienst, der zusätzlich zum bereits bestehenden Freiwilligen Sozialen Jahr eingerichtet werden soll. Damit entsteht eine Doppelstruktur, die unnötig Ressourcen bindet und nicht sinnvoll ist“, sagte Malu Dreyer.
In dem neuen Freiwilligen sozialen Dienst solle der bestehende Zivildienst durch das Freiwillige Soziale Jahr beziehungsweise das Freiwillige Äkologische Jahr kompensiert werden. Außerdem soll er für junge Leute attraktiver ausgestaltet werden. Der Dienst könnte zwischen neun und 24 Monaten dauern und müsste mit einem angemessenen finanziellen Entgelt verbunden sein. Außerdem sollte er beispielsweise Vorteile bei Bewerbungen bringen, bei der Berechnung der künftigen Rente berücksichtigt und als Qualifizierung bei späteren Tätigkeiten im sozialen Bereich angerechnet werden. Dienstzeiten sollten auf Wartezeiten zum Beispiel beim Studium angerechnet werden.
Die beim Bund vorhandenen Mittel für den Zivildienst müssten vollständig für den Ausbau des Freiwilligendienstes zur Verfügung stehen. Derzeit stehen nach Angaben der Ministerin mehr als 555 Millionen Euro im Bundeshaushalt für den Zivildienst bereit, mit denen der neue freiwillige soziale Dienst gefördert werden könnte.
Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
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