Kinder- und Jugendarbeit

Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge NRW ruft zur Teilnahme an Ferienfreizeiten auf

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW fordert, dass Flüchtlingskinder unbeschwerte Ferienerlebnisse und informelle Bildung durch Ferienfreizeiten erfahren sollen.

26.03.2015

Hintergrund

Nach der UN-Kinderrechtskonvention soll beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Nach Artikel 31 der Konvention sind die Vertragsstaaten der UN wie Deutschland aufgefordert, das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben sowie auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern.

Die Reise innerhalb Deutschlands ist mittlerweile aufgrund des "Asylkompromisses" von Bund und Ländern seit dem 1. März 2015 allen jungen Flüchtlingen möglich, die einen Mindestaufenthalt von drei Monaten haben. Die sogenannte Residenzpflicht gehört damit innerhalb Deutschlands der Vergangenheit an.

Die unter anderem durch PEGIDA erzeugte, aufgeladene Stimmung in den letzten Monaten, aber auch neueste Studien zeigen enorme Ressentiments gegen Muslime und besonders gegen Flüchtlinge auf. Dagegen steht jedoch ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft und etlichen Kommunen, das eine Willkommenskultur entwickelt hat und weiterentwickeln wird.

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW und die ihr angeschlossenen Landesorganisationen fordern gemeinsam mit Flüchtlingsorganisationen des Landes, die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention weiter einzulösen. Das entsprechende Impulspapier "Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge" ist <link http: www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de cms media pdf uneingeschraenkte_rechte_fuer_junge_fluechtlinge-stand_05.03.2014.pdf _blank external-link-new-window des impulspapiers von den seiten der freien wohlfahrtspflege>hier zum Download (PDF, 2.15 MB) verfügbar.

Unter den geflüchteten Kindern und Jugendlichen bedarf eine Gruppe des besonderen staatlichen Schutzes: Sie sind unbegleitet und minderjährig und müssen in Obhut genommen werden. Dabei muss der Wunsch der Minderjährigen oberste Maxime der Jugendhilfemaßnahmen bleiben.

Aufruf Ferienfreizeiten 2015

Nun bittet die Aktionsgemeinschaft alle Ausländerbehörden in NRW, sich in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten im Ausland zu ermöglichen. Ausländerbehörden können auf Antrag im Einzelfall eine, für die Dauer der Reise befristete Aufenthaltserlaubnis, erteilen, damit zum Ende der Auslandsfahrt die Wiedereinreise nach Deutschland möglich ist.

Viele Jugendorganisationen, Vereine und Initiativen setzen sich dafür ein, dass junge Flüchtlinge Angebote der Kinder- und Jugendarbeit wahrnehmen können und sie die Chance erhalten, auf Ferienfreizeiten mitzufahren. Dafür dankt ihnen die "Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge", ebenso wie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden, die ihre Entscheidungsspielräume nutzen und das Engagement der Träger unterstützen, um Flüchtlingskindern die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen.

Weitere Informationen:

12 Ratschläge und Tipps zur Teilnahme junger Flüchtlinge an Ferienfreizeiten im In- und Ausland <media 11744 _blank external-link-new-window "Link zum Download der Ratschläge von den Seiten der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW">(Download, PDF, 78,99 KB)</media>

Quelle: Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugenschutz NW e. V. vom 26.03.2015

Redaktion: Astrid Bache

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