Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
Kurzname: Kinderkommission
Art der Institution: Verband / Interessenvertretung
Strukturebene: Bund
Handlungsfeld:
- Kinder- und Jugendschutz
Kurzbeschreibung und Arbeitsschwerpunkte:
Die Kinderkommission ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages. Sie engagiert sich als »Lobby« der Kinder im Parlament beispielsweise für stärkere Rechte der Kinder, Kinderschutz in der Werbung und die Bekämpfung der Kinderpornographie. Außerdem überprüft sie bundesrechtliche Vorschriften auf ihre Auswirkungen gegenüber Kindern und legt gegebenenfalls Änderungsvorschläge vor.
Die Tätigkeit der Kinderkommission zieht sich durch fast alle Politikbereiche. Kinderpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Für die 15. Wahlperiode hat die Kinderkommission sich folgende Arbeitsschwerpunkte gesetzt:
- Behinderte Kinder
- Kinder und Gesundheit
- UN-Kinderrechtskonvention / Umsetzung der Ergebnisse des Weltkindergipfels
- Kinder und Medien
- Kinder und Kultur / Kulturtechniken
- Frühförderung / Pädiatrie
- Kinder und Migration / Integration
- Kinder und Ernährung / Verbraucherschutz
- Kinder und Bildung / Pädagogik
- Mitwirkungsrechte für Kinder
- Kinder und Straßenverkehr
- Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Weitere Arbeitsschwerpunkte ergeben sich, indem sie von außen, z. B. durch Bürger oder Verbände, an die Kinderkommission herangetragen werden oder im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit.
Schlagworte:
Kinder- und Jugendschutz, Kinderrechte, Interessenvertretung, Kinderpornographie, Kinderpolitik, UN-Kinderrechtskonvention
Adresse/Kontakt:
Platz der Republik 1
c/o Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Telefon: 030 227-32948
Telefax: 030 227-36055
E-Mail: kinderkommission@ bundestag.de
Adresse als Kontakt (.vcf-Datei) speichern
Internetadresse: https://www.bundestag.de/kiko