Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit Stadt Schwerin
Art der Institution: Jugendamt
Strukturebene: Mecklenburg-Vorpommern
Handlungsfeld:
- Andere Aufgaben
- Hilfen zur Erziehung
- Kindertagesbetreuung
- Förderung der Erziehung in der Familie
- Kinder- und Jugendschutz
- Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugendarbeit
Kurzbeschreibung und Arbeitsschwerpunkte:
Das Jugendamt ist eine kommunale Einrichtung, die aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung besteht, die die laufenden Geschäfte führt. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe bietet das Jugendamt Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese.
Schlagworte:
Beratung, Vormundschaftsgericht, Landesrechtsvorbehalt, Betreute Wohnform, Tätigkeitsuntersagung, Meldepflicht, Örtliche Prüfung, Betriebserlaubnis, Vollzeitpflege, Kindertagespflege, Kinderschutz, Inobhutnahme, Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe für junge Volljährige, Unterhalt, Mitwirkung, Eingliederungshilfe, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Heimerziehung, Tagesgruppe, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand, Soziale Gruppenarbeit, Hilfen zur Erziehung, Selbstorganisierte Förderung von Kindern, U3-Ausbau, Rechtsanspruch, Kindertagesstätte, Schulpflicht, Nothilfe, Gemeinsame Wohnform für Eltern und Kinder, Zuständigkeit, Anspruchsüberleitung
Adresse/Kontakt:
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Postfach: 11 10 42
Postfach-PLZ: 19010
Telefon: 0385 545-2001
Telefax: 0385 545-2009
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Internetadresse: www.schwerin.de