Hilfen zur Erziehung
Statistik 2011: 4.900 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen in Hessen
Im Jahr 2011 wurden in Hessen knapp 4900 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen geleistet, 7,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, dauerten Ende 2011 noch 3550 Hilfen an. Knapp 1700 Hilfen wurden in 2011 begonnen.
07.08.2012
59 Prozent der Hilfen erfolgten ambulant/teilstationär, gut 41 Prozent der Hilfen wurden in einer Einrichtung über Tag und Nacht geleistet und gut ein Prozent bei einer Pflegeperson.
Die finanzielle Situation in der Familie und die Familienstruktur spielten bei der Notwendigkeit der Hilfegewährung eine Rolle. In mehr als der Hälfte der Fälle lebten die Kinder/Jugendlichen bei Alleinerziehenden oder in „Patchworkfamilien“ und in 45 Prozent der Fälle lebten die Eltern zusammen. In gut 30 Prozent waren die Familien/der junge Mensch auf Transferleistungen angewiesen.
Hauptzielgruppe waren bei Beginn der Hilfe die Sechs- bis unter Zwölfjährigen mit 45 Prozent, gefolgt von den Zwölf- bis unter 18-Jährigen mit fast 35 Prozent. Gut 19 Prozent waren bereits volljährig und weniger als ein Prozent war unter sechs Jahre alt. Mit gut zwei Dritteln wurden die Hilfen vor allem männlichen Heranwachsenden zuteil.
Häufigster Grund für die Hilfegewährung waren mit 31 Prozent Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen, gefolgt von schulischen/beruflichen Problemen mit 25 Prozent und Auffälligkeiten im sozialen Verhalten mit 17 Prozent. Es konnten bis zu drei Gründe angegeben werden.
Die Hilfen werden jungen Menschen gewährt, wenn deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Hilfe kann sowohl ambulant, teilstationär, durch Unterbringung bei einer geeigneten Pflegeperson oder in stationären Einrichtungen erfolgen. Bei Kindern im Vorschulalter wird die Hilfe bevorzugt durch Unterbringung in einer integrativen Tagesbetreuung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern geleistet. Für Schulkinder können unter anderem Kurse für Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) und Rechenschwäche (Dyskalkulie) gewährt werden.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 07.08.2012
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