Hilfen zur Erziehung
SGB VIII-Reform: Careleaver e.V. vertritt die Perspektive der (ehemaligen) Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe
Careleaver e.V. hat mit Bestürzung die Stellungnahme von Fachausschüssen des Bundesrates vom 23.05.17 zum § 41 SGB VIII aufgenommen und positioniert sich in einer Stellungnahme aus der Sicht junger Menschen, die in Heimen oder bei Pflegefamilien aufgewachsen sind und die Jugendhilfe verlassen haben.
31.05.2017
Careleaver e.V. hat auf dem bundesweiten Careleaver-Netzwerktreffen in Hamburg am vergangenen Wochenende über den aktuellen Gesetzesentwurf der Regierung für das "Kinder‐ und Jugendstärkungsgesetz" (KJSG) diskutiert.
In seiner Stellungnahme betont der Verein, dass die Zusammenarbeit im bisherigen Gesetzgebungsverfahren sehr konstruktiv mit dem Familienministerium im Rahmen des Dialogforums Pflegekinderwesens und bei Fachausschusssitzungen sowie bei einem Hearing von Careleavern im Ministerium im Mai 2016 verlief und die entsprechenden Anliegen starke Berücksichtigung und Zuspruch fanden. Die vorgebrachten Anregungen zur positiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe konnten eingebracht werden und viele der geplanten Änderungen werden von Careleaver e.V. unterstützt.
Änderung des §41
Diesem widerspreche nun die Stellungnahme von Fachausschüssen des Bundesrates vom 23.05.2017 zum § 41 SGB VIII. Deren Entwurfsvorschlag zur Änderung des §41 zu einer Kann-Regelung würde die teilweise prekäre Situation aller Careleaver stark verschlechtern.
Careleaver e.V. fordert in seiner Stellungnahme insbesondere:
- Die Hilfe für junge Volljährige nicht von einer Soll-Leistung in eine Kann-Leistung zu verändern. Die Nachbetreuung nach §41 muss weiter gestärkt und nicht massiv eingeschränkt werden.
- Klärung der Anschlusshilfen und Finanzsysteme: Eine Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang (§ 36b) ist dringend notwendig.
- Die Senkung der Kostenheranziehung auf 50% ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine weitere Reduktion bei der Kostenheranziehung ist erstrebenswert, um jungen Menschen in der Jugendhilfe die Möglichkeit zum Sparen zu geben und den Anreiz Arbeiten zu gehen nicht zu schmälern.
- Eine neue Beratungsfunktion in "Jugendhilfeausschüssen und Landesjugendhilfeausschüssen" (§ 71) ist begrüßenswert: Die Selbstorganisation soll auf jeden Fall gestärkt werden, jedoch auch mit der Beteiligung von Careleavern.
<link https: www.careleaver.de wp-content uploads stellungnahme-careleaver-e.v.-30.05.2017pdf.pdf external-link-new-window von careleaver e.v. als>Download der vollständigen Stellungnahme (PDF, 518 KB)
Quelle: Careleaver e.V. vom 30.05.2017
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