MV: Mehr Geld für DDR-Heimkinder-Fonds
Der Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder in der DDR wird aufgestockt und weitergeführt. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit daran mit 1.497.500 Euro. Eine entsprechende Vorlage des Sozialministeriums hat das Kabinett heute, am 12.08.2014, gebilligt.
„Die Leistungen des Fonds werden von deutlich mehr Betroffenen in Anspruch genommen als bei der Errichtung des Fonds prognostiziert wurde. Das zeigt uns, dass der Fonds wichtige Hilfestellungen leistet“, sagte Staatssekretär Nikolaus Voss.
Die ursprünglich eingeplanten 40 Millionen Euro für den von Bund und ostdeutschen Ländern finanzierten Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ hätten bis zu dessen Laufzeitende 2017 nicht ausgereicht. Um die Zahlungsfähigkeit zu sichern, werden nun insgesamt weitere 25 Millionen Euro bereitgestellt.
Der Fonds richtet sich an ehemalige DDR-Heimkinder, die noch heute unter den Folgen ihres Heimaufenthalts leiden. Betroffene, deren Beeinträchtigungen nicht durch bestehende Hilfe- und Versicherungssysteme abgedeckt werden, können hier bis zu 10.000 Euro an Sachleistungen erhalten. Der Fonds springt auch ein, sollte der Heim-aufenthalt zu verminderten Rentenansprüchen geführt haben. Zudem unterstützt er Betroffene, die Zeit, die sie im Heim verbracht haben, aufzuarbeiten.
Die Hilfeleistungen des Fonds können noch bis zum 30. September 2014 schriftlich bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle beantragt werden.
Die Anlauf- und Beratungsstelle „Heimerziehung in der DDR“ in Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen angesiedelt.
Bleicherufer 7
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 557 1661 oder 1662
heimerziehung@DontReadMelstu.mv-regierung.de
Weitere Informationen
09. Juli 2014 - Bundeskabinett und ostdeutsche Länder beschließen Aufstockung des DDR-Heimkinderfonds
30. Juni 2014 - Fonds für ehemalige DDR-Heimkinder wird aufgestockt – Anmeldefrist Ende September
20. Februar 2014 - Heimkinder-Fonds fehlen 200 Millionen
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 12.08.2014