Hilfen zur Erziehung

Landesregierung Schleswig-Holstein beschließt Ausbau der Frühen Hilfen für Familien

Das Landeskabinett hat heute (3. Juli) einem Ausbau „Früher Hilfen“ für Familien in Schleswig-Holstein zugestimmt.

03.07.2012

 Die im Kabinett vorgestellte Initiative ist Teil der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, das seit Anfang Januar in Kraft ist. Ziel ist die Förderung des Auf- und Ausbaus von Netzwerkstrukturen Früher Hilfen auf kommunaler Ebene. Dabei sollen Familienhebammen und Ehrenamtsstrukturen besonders berücksichtigt werden. Frühe Hilfen sind koordinierte Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren. Dazu kooperieren regional Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens sowie Träger von Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, der interdisziplinären Frühförderung und beispielsweise sozialer Dienste.

Familienministerin Kristin Alheit betonte: „In der frühen Kindheit wird das Fundament für die gesamte Entwicklung gelegt. Daher ist es besonders wichtig, dass Kinder und Familien in der Anfangszeit Unterstützung erfahren, wenn sie Hilfe benötigen. Mit dem Ausbau wollen wir die Hilfe-Strukturen in Schleswig-Holstein stärken und weiter vernetzen. Für eine wirksame Förderung von Kindern und einen wirksamen Kinderschutz sollten die Angebote Hand in Hand greifen. Eltern, die Hilfe benötigen, müssen einfach und unbürokratisch Ansprechpartner finden. Familienhebammen können hierbei eine Schlüsselrolle einnehmen.“

Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern soll jetzt die Voraussetzungen für den Ausbau schaffen. Die Umsetzung der Initiative wird in erster Linie auf kommunaler Ebene geschehen, daher erfolgten die Planungen in Schleswig-Holstein schon im Vorfeld gemeinsam mit den Kommunen. Das Land hat die übergreifende Aufgabe der Koordinierung der Maßnahmen sowie die Aufgabe der Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und -sicherung auf Landesebene. Hierfür soll eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Für Schleswig-Holsteins stehen für die Umsetzung zunächst bis Ende 2015 rund 1,3 Mio. € jährlich an Bundesmitteln zur Verfügung. Die Mittel können nach Antragstellung durch die Kommunen für entsprechende Projekte voraussichtlich ab Herbst bewilligt werden.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 02.07.2012

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