Hilfen zur Erziehung

Heilerziehungspfleger in der stationären Kinder- und Jugendhilfe – Neue Zugangsmöglichkeiten am LWL-Berufskolleg

Wer mit dem Abschluss „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ in die stationäre Kinder- und Jugendhilfe wechseln möchte, hatte bislang ein Problem. Die Betriebserlaubnis erteilende Stelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gesteht Heilerziehungspflegerinnen - und pflegern, die in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, nicht generell den Status einer Fachkraft zu. Nun wurde in Zusammenarbeit mit dem LWL Berufskolleg - Fachschulen Hamm ein neuer Weg entwickelt.

13.12.2018

Ein Vergleich beider Ausbildungen hat insbesondere Unterschiede bei pädagogischen und rechtlichen Themen deutlich gemacht und zu einer Bewertung geführt, die einen Zugang zum Berufsfeld bislang nur in Ausnahmefällen möglich gemacht hat. Die Betriebserlaubnis erteilende Stelle des LWL hat in Zusammenarbeit mit dem LWL Berufskolleg - Fachschulen Hamm für alle Interessierten einen neuen Weg entwickelt: Wer zusätzlich zur Heilerziehungspfleger-Ausbildung den Aufbaubildungsgang Fachkraft für inklusive Bildung und Erziehung erfolgreich absolviert, dem wird der generelle Zugang zum Berufsfeld Jugendhilfe in Westfalen-Lippe ermöglicht.

Öffnung des Berufsfeldes für Heilerziehungspfleger

Die Öffnung des Berufsfeldes der stationären Jugendhilfe für die Berufsgruppe der Heilerziehungspfleger ist berufspolitisch sinnvoll und inhaltlich begründet. In den Einrichtungen der Jugendhilfe sind Kinder und Jugendliche mit erweitertem, pflegerischen Betreuungsbedarf keine Seltenheit mehr. Auch Veränderungen durch Inklusion in der Jugendhilfe werden den Bedarf an Fachkräften mit pflegerischen Kompetenzen in diesem Bereich erhöhen. Diese erweiterten Zugangsmöglichkeiten sind somit ein Beitrag zur Begegnung des Fachkräftemangels in der Jugendhilfe.

Welche Qualifikationen vermittelt der neue Aufbaubildungsgang?

Fachkräfte für inklusive Bildung und Erziehung erwerben während der Ausbildung insbesondere Kompetenzen in der Förderung von Kindern und Jugendlichen, deren Entwicklung von Exklusion gekennzeichnet oder bedroht ist: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, Lernstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Migrationshintergrund und junge Flüchtlinge. Die vermittelten Inhalte beziehen sich auf Themenbereiche wie Diagnostik, Recht (u.a. BTHG), Behinderungsformen bzw. -bilder.

Der Aufbaubildungsgang Inklusive Bildung und Erziehung ist ein schulisches Angebot und damit kostenfrei. Er wird auf der Basis von Blended Learning angeboten: pro Halbjahr gibt es fünf Präsenztage in Hamm, ein Großteil der Inhalte wird über das Netz vermittelt. Die Qualifikation kann somit zeitlich flexibel - auch berufsbegleitend - erworben werden. Insgesamt umfasst der Bildungsgang drei Schulhalbjahre und schließt mit der Planung, Durchführung und Präsentation eines Projektes im vierten Halbjahr ab.

Weitere Informationen unter: www.lwl-berufskolleg.de

Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe vom 13.12.2018

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