Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Gesetzesänderung bedroht Zukunft familienanaloger Wohnformen und das Wohl vieler Kinder und Jugendlicher
Aus dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Sommer 2021 in Kraft getreten ist, hat sich für kleine, familienähnliche Jugendhilfeeinrichtungen eine zentrale Veränderung ergeben, die den Verlust tausender Plätze für dringend hilfebedürftige Kinder und Jugendliche befürchten lässt. Dies stellte der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. fest.
19.04.2022
Die Einrichtungen, die ganz spezielle Angebote insbesondere für junge Kinder anbieten, sollen zukünftig keine Betriebserlaubnis mehr erhalten und in der Konsequenz anders finanziert und vor allem schlechter beaufsichtigt und beraten werden.
„Wir betrachten diese Entwicklung mit großer Sorge“, so Martin Adam, Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK). „Familienanaloge Wohnformen mit bis zu vier Plätzen richten sich vorrangig an Kinder und Jugendliche, die nach traumatischen Erlebnissen oder aufgrund von Bindungsbelastungen in der frühen Kindheit, Gewalterfahrungen oder Verwahrlosung im Elternhaus sehr spezielle Unterbringungsangebote und eine ebensolche Förderung und Betreuung brauchen.“
Diese kann in familienanalogen Wohnformen besonders gut gewährleistet werden, die sich durch die Nähe in kleinen Gruppen und überschaubaren Strukturen auszeichnen. Viele der VPK-Mitgliedseinrichtungen bieten diese Hilfen in familienähnlichen Wohnformen mit geringer Platzanzahl an und leisten damit seit Jahren mit sehr guten und nachhaltigen Qualitätskonzepten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer Ursprungsfamilie, so Adam.
Auch Studien belegen, dass die stationäre Unterbringung in kleinen familienanalogen Betreuungssettings gerade für jüngere Kinder mit ihren speziellen Bindungsbedürfnissen wichtig und sehr erfolgversprechend ist. Außerdem zeigt sich, dass bei Aufnahmeanfragen das Alter der Kinder, die in stationären Wohnformen untergebracht werden sollen, deutlich gesunken ist. Aufgrund unzureichender Kapazitäten in familienähnlichen Betreuungsformen müssen diese Kinder aber schon heute sehr lange anderweitig, zum Beispiel in sogenannten Inobhutnahmestellen, untergebracht werden. Dies geschieht zum deutlichen Nachteil der Kinder, die dringend auf passgenaue Hilfen angewiesen sind.
„Wir können diese Entscheidung mit langfristigen negativen Folgen für junge Kinder und Jugendliche nicht nachvollziehen“, so Martin Adam. „Täglich erreichen uns Anfragen von Jugendämtern, die auf der Suche nach diesen speziellen Plätzen sind. Es ist völlig offen, wo die Kinder zukünftig untergebracht werden sollen“.
Häufig wird in diesem Zusammenhang die Option einer Hilfe durch Pflegefamilien genannt, welche unbestritten grundsätzlich eine mögliche wichtige Hilfeart darstellt. Allerdings wäre damit die Folge verbunden, dass die Qualitätssicherung durch die Heimaufsicht bzw. die jeweiligen Landesjugendämter zukünftig entfiele.
Aus Sicht des VPK bedarf es dringend einer Klarstellung des Gesetzgebers, damit der Fortbestand der so wichtigen familienanalogen Wohnformen unter Aufsicht der Landesjugendämter auch zukünftig gesichert werden kann.
„Wir fordern die politisch Verantwortlichen dringend auf, sich gemeinsam mit uns für den Erhalt und Ausbau der familienähnlichen Wohnformen einzusetzen, die Vielfalt fachlicher und passgenauer Unterbringungsformen langfristig zu erhalten und die unterschiedlichen Hilfeangebote in der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu professionalisieren. Nur so kann ein gesundes Aufwachsen von besonders hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen auch zukünftig sichergestellt werden“, so Adam abschließend.
Quelle: Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. vom 04.04.2022
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