Adoption

Deutscher Juristinnenbund befürwortet stärkere Öffnung des Adoptionsrechts

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert eine Gleichbehandlung von Kindern im Adoptionsrecht, unabhängig von der Familiensituation in der sie aufwachsen. Insbesondondere müsse eine Stiefkindadoptionen auch bei faktischen Lebensgemeinschaften möglich sein. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.05.2019, wonach der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist.

09.05.2019

In einer viel beachteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am 02.05.2019 darauf erkannt – BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26. März 2019, 1 BvR 673/17 –, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist.

Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder

Im Einzelnen hat das Bundesverfassungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder darin gesehen, dass faktische Lebensgefährten nicht das Kind ihrer Partner adoptieren können, ohne dass die rechtlichen Bindungen des Kindes zum leiblichen Elternteil (=Partner) erlöschen. Eine Adoption des „faktischen Stiefkinds“ ist also anders als bei Ehegatten nicht oder nur unter Verlust der verwandtschaftlichen Bindung zum leiblichen Elternteil möglich. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hatte in seiner Stellungnahme vom 15. März 2018 im Verfahren vor allem einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) angenommen und sieht sich nun höchstrichterlich bestätigt. „Mit Rücksicht auf geänderte Lebensmodelle und Lebenszuschnitte ist es Zeit für eine Änderung auch des Adoptionsrechts,“ so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Adoptionsrecht den gesellschaftlichen Anforderungen anpassen

Der Gesetzgeber ist gehalten, bis Ende März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu erarbeiten. Das könnte, so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der u.a. für das Familienrecht zuständigen Kommission im djb, allerdings wieder nur eine „kleine Lösung“ werden, da „der Gesetzgeber in der Regel lediglich das umsetzt, was das Bundesverfassungsgericht anmahnt.“

Einen Entwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Diskussionsteilentwurf auf den Weg gebracht und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. „Es wäre eine gute Gelegenheit, auch das Adoptionsrecht den gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen“, so Brigitte Meyer-Wehage ergänzend. Ob die faktische Lebensgemeinschaft verfestigt sein und dies an der Dauer des Zusammenlebens mit dem Partner oder der Partnerin anknüpfen sollte, wird im Gesetzgebungsverfahren zu diskutieren sein.

Weitere Informationen zur aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stifkindadoption stehen dort zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.05.2019

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