Sozialforschung

Absicherung von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in Deutschland kaum über internationalem Durchschnitt

Alleinerziehende und Familien mit Kindern sind im internationalen Vergleich etwas besser gestellt als Haushalte ohne Kinder - so lautet ein Ergebnis aktueller Vergleichsdaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Absicherung von Arbeitslosen.

18.02.2010

(Berlin/Paris - 18. Februar 2010) Die finanzielle Absicherung von Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren oder über längere Zeit arbeitslos sind, ist in Deutschland im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern durchschnittlich, im europäischen Vergleich jedoch eher gering. Gleichzeitig bietet das deutsche Transfersystem Haushalten mit Kindern nur wenig finanzielle Anreize, um eine gering bezahlte, aber existenzsichernde Beschäftigung aufzunehmen. Dies geht aus aktuellen Vergleichsdaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Absicherung von Arbeitslosen hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurden. 

So erhält in Deutschland ein alleinstehender Durchschnittsverdiener direkt nach Verlust des Arbeitsplatzes 60 Prozent seines Nettolohns aus Transfers ersetzt. Deutschland rangiert damit leicht über dem OECD-Schnitt. Den höchsten Lohnersatz erhält ein Single mit Durchschnittsverdienst in Luxemburg, Portugal, den Niederlanden und der Schweiz. Auch bei Alleierziehenden und Familien mit zuvor nur einem Erwerbstätigen liegt der Lohnersatz mit 70 Prozent bzw. 72 Prozent des letzten Nettoeinkommens (einschließlich Kindergeld) leicht über dem OECD-Schnitt. 

Anders die Situation für Geringverdiener: Hier liegt der deutsche Lohnersatz von ebenfalls 60 Prozent im unteren Drittel der OECD-Länder. Geringverdiener mit Kindern, die ihren Arbeitsplatz verlieren sind dagegen im OECD-Vergleich immerhin durchschnittlich abgesichert. Vergleichsweise gut ist die Absicherung bei Paaren, wenn der andere Partner noch arbeitet, da anders als in einigen anderen Ländern der Verdienst des Partners nicht auf das Arbeitslosengeld (ALG I) angerechnet wird.

Weitere Informationen unter dem Hyperlink: http://www.oecd.org/document/27/0,3343,de_34968570_34968795_39760219_1_1_1_1,00.html

Quelle: OECD

 

Back to Top