SGB VIII
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: Positive Ansätze, aber weiterer Reformbedarf
Zur Öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes hat der ASB eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abgegeben. Zahlreiche Vorhaben finden Zustimmung. Kritisiert werden insbesondere die vorgesehenen Regelungen zum Kinderschutz in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und zum Jugendwohnen.
21.06.2017
Etliche Vorhaben finden die Zustimmung des ASB, etwa die verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die Reformen im Pflegekinderwesen oder bessere Schutzkonzepte für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Frauen in Aufnahmeeinrichtungen.
Kinderschutz in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
"Nicht für sinnvoll hält der ASB die in §48b vorgesehenen Regelungen zum Kinderschutz in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Mit den vorgesehenen Meldepflichten und abzuschließenden Vereinbarungen ist unverhältnismäßiger bürokratischer Mehraufwand verbunden", erklärt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. "Statt mehr Bürokratie braucht es mehr Ressourcen für die dauerhafte Förderung von Prävention und Beratung zu sexualisierter und anderen Formen der Gewalt an Kindern und Jugendlichen." Insofern ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung diese Regelung nochmals auf ihre Praktikabilität prüfen wird, wie sie in ihrer aktuellen Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates feststellt.
Jugendwohnen als Soll-Leistung
Kritisch wertet der ASB auch die im Regierungsentwurf vorgesehenen Einschränkungen beim Jugendwohnen oder die vorgesehenen Steuerungsmöglichkeiten für die Länder bei der Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Auch hier ist positiv anzumerken, dass die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrats aufgreifen will, das Jugendwohnen als Soll-Leistung auch für alle junge Menschen vorzusehen, die an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder beruflichen Eingliederung teilnehmen.
Inklusive Lösung als Gesamtzuständigkeit
Die jetzige Teil-Reform lässt zudem weiteren Handlungsbedarf offen. "Die Umsetzung der inklusiven Lösung als Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder mit und ohne Behinderungen muss in der nächsten Legislatur weiterverfolgt werden. Dabei darf es nicht zu Verschlechterungen für die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien kommen", unterstreicht Ulrich Bauch.
Die <link https: www.asb.de de news kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-asb-sieht-positive-ansaetze-aber-weiteren-reformbedarf external-link-new-window der>Stellungnahme des Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (pdf 150 KB) zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz steht auf der ASB-Webseite zum Download zur Verfügung.
Quelle: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. vom 13.06.2017
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