SGB VIII

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf Tagesordnung des Bundesrats

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) auf seiner Tagesordnung für die Sitzung am 22. September vorgesehen. Das zustimmungspflichtige Gesetz war vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag beschlossen, im Bundesrat aber nicht mehr behandelt worden.

05.09.2017

Am 22. September 2017 trifft sich der Bundesrat zu seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode. Als TOP 6 auf der Tagesordnung aufgeführt, das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG). Die Beratung war vom Bundesrat als <link http: www.bundesrat.de shareddocs texte external-link-new-window des bundesrats zur>"Ausblick auf das nächste Plenum" bereits angekündigt worden. 

Die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) war vom Bundestag Ende Juni beschlossen worden. Der Bundesrat hatte das zustimmungspflichtige Gesetz  dann aber kurzfristig von seiner Tagesordnung abgesetzt. 

Im weiteren Verfahren ist vorgesehen, dass sich die Fachausschüsse des Bundesrates in der ersten Septemberwoche mit dem Gesetz befassen. Ihre Empfehlung an das Plenum soll am 12. September 2017 veröffentlicht werden.

Die <link http: www.bundesrat.de shareddocs to external-link-new-window des bundesrats für die sitzung am>Tagesordnung des Bundesrats mit parlamentarischer Drucksache steht auf der Webseite des Bundesrats zur Verfügung.  Dort ist auch die <link http: www.bundesrat.de de plenum plenum-kompakt external-link-new-window mit>Ausschussempfehlung veröffentlicht. 

Informationen zum laufenden Gesetzgebungsverfahren und zur fachlichen Diskussion um eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe außerdem <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus sgb-viii external-link-new-window sgb>Im Fokusthema SGB VIII.

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