Flucht und Migration
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in Thüringen: „Integration lohnt sich!“
Schlüssel für eine erfolgreiche Integration sind Spracherwerb, Ausbildung, Qualifizierung und Arbeit. So heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Sozialministerium, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in Thürigen. Für eine gelingende Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft sei auch ein rechtssicherer Aufenthalt notwendig. Außerdem wird eine Verbesserung der Anerkennungsverfahren von Abschlüssen gefordert.
21.02.2018
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in Thüringen haben mit der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, am 16. Februar in Erfurt eine gemeinsame Erklärung zur Integration asylsuchender und zugewanderter Menschen im Freistaat unterzeichnet.
Integration ist nicht nur eine humanitäre Aufgabe
Arbeits- und Sozialministerin Heike Werner sagte dazu: „Die Aufnahme und Integration asylsuchender und zugewanderter Menschen ist für Thüringen nicht nur eine humanitäre Aufgabe. Sie ist auch ein Zugewinn und eine Chance für unsere Gesellschaft, die wir in Zeiten des demografischen Wandels unbedingt nutzen müssen. Die Menschen die zu uns gekommenen sind, können einen Beitrag dazu leisten, den sich immer stärker abzeichnenden Fachkräfte- und Arbeitskräftebedarf in Thüringen langfristig zu decken. Darüber hinaus tragen sie zu einer offenen und modernen Kultur im Freistaat bei.“
Bekenntnis zu einem weltoffenen, toleranten und zukunftsfähigen Thüringen
Sie freue sich deshalb, dass es gelungen sei, im Rahmen der „Sozialpartnergespräche“, die das Thüringer Arbeitsministerium seit Ende 2016 regelmäßig organisiere, eine gemeinsame Erklärung von Wirtschaft, Gewerkschaften und Ministerium zu erreichen. Dazu gehöre auch ein gemeinsames Bekenntnis zu einem weltoffenen, toleranten und zukunftsfähigen Thüringen unter dem Motto „Integration lohnt sich!“. Hinsichtlich der Verfahren zur Anerkennung der in den Heimatländern erworbenen Ausbildungen sieht die Arbeitsministerin Nachholbedarf. „Gleichzeitig liegen hier bisher ungenutzte Potenziale, um dringend benötigte Fachkräfte schneller in den Thüringer Arbeitsmarkt zu integrieren“, betonte sie.
Chance für die Gesellschaft und für den Arbeitsmarkt
VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth sagte: „Um den Fachkräftebedarf der nächsten Jahre zu decken, braucht die Thüringer Wirtschaft Zuwanderung. Viele Thüringer Betriebe beschäftigen bereits ausländische Mitarbeiter oder sind grundsätzlich bereit sie einzustellen. Wir brauchen ein Zuwanderungsgesetz, das regelt, dass Fachkräfte, die im Arbeitsmarkt gebraucht werden, gezielt und geordnet einwandern können. Darüber hinaus gehört es zu den humanitären Aufgaben unserer Gesellschaft asylsuchende Menschen aufzunehmen. Angesichts der alternden Bevölkerung in Thüringen sehen wir das nicht nur als eine Chance für die Gesellschaft, sondern auch für den Arbeitsmarkt. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Integration geflüchteter Menschen in den meisten Fällen Zeit braucht. Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit sind zentraler Schlüssel für erfolgreiche Integration. Damit das gelingt, braucht es nicht zuletzt Offenheit und Willkommensbereitschaft in der Bevölkerung. Das Ganze passiert selbstverständlich auf der Basis des Grundgesetzes.“
Chance auf Bildung, Ausbildung und eine eigenständige Lebensführung – auch ohne Bleibeperspektive
Der stellvertretende Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Sandro Witt, erklärte: „Geflüchtete Menschen müssen, selbst wenn sie nicht auf Dauer hier bleiben, die Chance auf Bildung, Ausbildung und eine eigenständige Lebensführung haben. Geflüchtete Menschen wollen die Sprache lernen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Sie wollen nicht in Aufnahmeeinrichtungen ohne Perspektive herumsitzen. Deshalb unterstützen wir die gemeinsame Erklärung und werben damit weiterhin offensiv für den Gedanken von Weltoffenheit und Mitmenschlichkeit. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen, die vor Krieg und Ausgrenzung zu uns geflohen sind, von Rechtspopulisten und Rechtsextremen beschimpft, verfolgt oder angegriffen werden. Flüchtlingen in Deutschland Schutz zu geben bedeutet, sie als Menschen mit all ihren Unterschieden zu akzeptieren. Dabei gelten die im Grundgesetz verankerten Rechte für alle Menschen. Einer der besten Orte um miteinander und voneinander lernen zu können ist und bleibt die Arbeitswelt.“
Schlüssel für eine erfolgreiche Integration
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung betonen, dass es sich bei einem Großteil der nach Thüringen gekommenen Personen um Menschen im schulpflichtigen Alter oder im besten Erwerbsalter handelt. Schlüssel für eine erfolgreiche Integration sind Spracherwerb, Ausbildung, Qualifizierung und Arbeit, ebenso wie die Aufnahmebereitschaft seitens der hiesigen Bevölkerung – eine Aufgabe, die einen „längeren Atem“ benötigt.
Rechtssicherer Aufenthalt notwendig
Für ein Gelingen der Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft ist neben dem Erwerb der deutschen Sprache auch ein rechtssicherer Aufenthalt notwendig. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung sprechen sich deshalb für eine bessere Anwendung der sogenannten „3+2-Regelung“ und eine konsequente Anwendung der Ermessensduldung aus, damit der Zeitraum vor dem Beginn des Ausbildungsverhältnisses rechtssicher abgedeckt ist. Die „3+2-Regelung“ besagt, dass geflüchtete Menschen, der eine Ausbildung in Deutschland begonnen haben und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, die Ausbildung auch dann abschließen und eine zweijährige Anschlussbeschäftigung ausüben können, wenn ihre Asylanträge abgelehnt werden. Voraussetzung dafür ist ein Ausbildungsvertrag. In der gemeinsamen Erklärung wird zudem bekräftigt, dass die Verfahren zur Anerkennung der in den Heimatländern erworbenen Ausbildungen und Abschlüsse verbessert und beschleunigt werden müssen, damit im Ausland ausgebildete Fachkräfte ihre Fähigkeiten in Thüringen einbringen können.
Die Gemeinsame Erklärung „Integration lohnt sich!“ (PDF, 221 KB) kann von der Webseite des Freistaates Thüringen abgerufen werden.
Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 16.02.2018
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