Kinderschutz

SPD-Fraktion: Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung

Die Bundesregierung soll im Bundes-Immissionsschutzgesetz klarstellen, "dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne dieses Gesetzes darstellt“. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/881), der heute auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.

04.03.2010

Berlin: (hib/HLE/LEU) Kinderlärm, so schreiben die Abgeordneten weiter, sei als Ausdruck natürlicher Lebensäußerung von Kindern grundsätzlich sozial adäquat und mit anderen Nutzungen verträglich. Kinderlärm könne somit auch in Wohngebieten keine schädliche Umwelteinwirkung darstellen. Kindertagesstätten sollten daher in reinen Wohngebieten für zulässig erklärt werden. 

Als Begründung für ihren Antrag verweist die SPD-Fraktion auf Klagen von Anwohnern gegen Kindertagesstätten, die in Einzelfällen zur Schließung dieser Einrichtungen geführt hätten. Grundlagen für diese Gerichtsentscheidungen seien unter anderem Bestimmungen im Immissionsschutzrecht gewesen. Dass die Baunutzungsverordnung im Übrigen für Anlagen für soziale Zwecke nur eine ausnahmsweise Zulässigkeit in reinen Wohngebieten vorsehe, widerspreche dem fundamentalen Bedürfnis von Familien, Kindertagesstätten möglichst in unmittelbarer Nähe zu haben. 

Mehr Informationen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/008/1700881.pdf

Herausgeber: Deutscher Bundestag

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