Kinderschutz
Sozialminister Grüttner betont den Erfolg des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes in Hessen
Hessenweit haben im vergangenen Jahr rund 357.800 Kinder an den verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen. „Damit liegen wir heute bei einer Teilnahmequote von 98 Prozent in Hessen. 2005 hatte die Teilnahme in Deutschland noch bei lediglich 80 Prozent gelegen“, betonte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner.
07.09.2012
. Das Gesetz sei mittlerweile ein unverzichtbarer Baustein der Kinderschutzmaßnahmen in Hessen. „Das Gesetz hat sich seit seinem in Kraft treten bewährt“, stellte Grüttner im Hessischen Landtag anlässlich der Verabschiedung der Änderung des Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetzes fest.
Eine Änderung des Gesetzes war notwendig geworden, da die Früherkennungsuntersuchungen auf behandelbare Stoffwechsel- und Hormonerkrankungen nun nicht mehr durch das Hessische Kindergesundheitsschutz-Gesetz, sondern durch das Gendiagnostikgesetz des Bundes geregelt werden. Trotz dieser bundesrechtlich vorgeschriebenen Neuerung bleibe das Kindergesundheitsschutz-Gesetz in seinen Grundzügen bestehen, unterstrich der Sozialminister.
Mit dem Kindergesundheitsschutz-Gesetz wird seit 2007 die Teilnahme an den Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) geregelt. Durch die verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen können Gesundheitsgefährdungen und Fehlentwicklungen bei Kindern festgestellt werden. Wichtig seien jedoch auch der Schutz und die Vorbeugung vor Vernachlässigung und Missbrauch, hob Grüttner hervor. Durch die koordinierende Arbeit des Hessischen Kindervorsorgezentrums werden die Jugendämter darüber informiert, wenn Eltern ihr Kinder auch nach zweimaliger Erinnerung nicht zu den Untersuchungen gebracht haben. In diesen Fällen wird das Jugendamt tätig.
Allein im vergangenen Jahr konnten durch die verpflichtenden Kindervorsorgeuntersuchungen drei Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt werden, die den Jugendämtern bis dahin nicht bekannt waren. Darüber hinaus gab es Fälle, in denen Jugendhilfemaßnahmen eingeleitet wurden. „Wenn wir mit dem Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz auch nur ein Kind vor Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch retten können, ist das für mich ein großer Erfolg“, unterstrich Sozialminister Grüttner.
Die Hessische Landesregierung nehme die notwendig gewordene Gesetzesänderung zum Anlass, um eine Stärkung der Jugendämter in der Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kindervorsorgezentrum sicherzustellen. „Künftig soll im Kindervorsorgebeirat des Zentrums eine Vertreterin oder ein Vertreter der hessischen Jugendämter sitzen“, erklärte Sozialminister Grüttner.
Das Hessische Kindergesundheitsschutz-Gesetz habe außerdem dazu beigetragen, dass die Quote der fehlenden Impfpässe in Hessen deutlich gesenkt werden konnte. Das Gesetz sieht vor, dass bei der Aufnahme eines Kindes in eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kinderkrippen oder Kindergärten nachgewiesen werden muss, dass das Kind alle empfohlenen Impfungen, wie zum Beispiel gegen Diphterie oder Masern, erhalten hat. „Mit Hilfe dieser Regelung hat sich die Zahl der fehlenden Impfpässe deutlich verringert“, stellte Grüttner fest. Fehlten im Jahr 2007 bei den Schuleingangsuntersuchungen noch bei 7,8 Prozent aller Kinder die Impfpässe, waren es im Jahr 2012 nur noch 6,3 Prozent. „Nach wie vor legen wir die Entscheidung über eine Impfung jedoch in die Hände der Eltern. Es gibt keinen Impfzwang“, betonte der Sozialminister abschließend.
Quelle: Hessisches Sozialministerium vom 07.09.2012
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