Kinderschutz
Reise ohne Wiederkehr: Kindesentführungen durch Elternteile haben vor allem in der Ferienzeit Konjunktur
Väter oder Mütter nutzen gerade die Ferienzeit für Kindesentführungen ins Ausland. Was oft als harmlose Urlaubsreise beginnt, endet dann in monate- oder jahrelangen Auseinandersetzungen, und für die Kinder wird es eine Reise ohne Wiederkehr. Der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. rät Eltern daher sich rechtzeitig vor Reisen ins Ausland ausführlich zu informieren.
15.06.2012
Besonders schwierig kann die Lage für eine Frau werden, die gemeinsam mit ihrer Familie in ein arabisches Land reist. In manchen Staaten kann der Ehemann dann nicht nur den Kindern, sondern unter Umständen auch der Mutter die Ausreise verbieten. Sie findet sich dann in einem Land wieder, dessen Sprache sie nicht spricht und dessen Recht sie nicht kennt. Elternteile, und insbesondere Mütter, deren Kinder in solche Staaten entführt werden, haben oft nur minimale Chancen auf eine Rückkehr ihrer Kinder.
„Vor allem, wenn es in einer Beziehung schon kriselt, sollten Warnsignale grundsätzlich ernst genommen werden“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. „Wir raten Eltern, die eine Kindesentführung befürchten, sich rechtzeitig zu informieren. Im Gespräch kann geklärt werden, wie mit der Situation umgegangen werden kann und welche Sicherungsmöglichkeiten es gibt.“
Der Internationale Sozialdienst ist von der Bundesregierung beauftragt als ‚Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte‘ Eltern zu informieren und mit ihnen zu beraten, wie ihrer Sorge begegnet werden kann. Erste Informationen und Kontaktdaten können unter www.ZAnK.de abgerufen werden. Dort sind auch Hinweise zu Mediationen erhältlich. Die Beratung ist kostenfrei. Für den ISD steht vor allem das Interesse der Kinder im Vordergrund, da sie die Leidtragenden einer Kindesentführung sind. Sie werden aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen und mit einer völlig neuen Situation konfrontiert, auf die sie niemand vorbereitet hat.
Hat die Entführung einmal stattgefunden, ist es vergleichsweise schwer, Hilfe zu leisten. Zwar eröffnet das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) mittlerweile die Möglichkeit, einen sogenannten Rückführungsantrag zu stellen. Nicht alle Staaten haben aber das HKÜ ratifiziert. Dazu gehören – mit Ausnahme von Marokko – sämtliche arabischen Staaten. Doch auch wenn das Haager Übereinkommen für zwei Staaten Wirkung entfaltet, kann eine Kindesentführung der Beginn eines Wochen, Monate oder gar Jahre dauernden Kampfes um die Kinder sein.
Der Internationale Sozialdienst ist die deutsche Zweigstelle des International Social Service und Arbeitsfeld VII im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der ISD bearbeitet Fälle mit Auslandsbezug und berät bundesweit kostenfrei die Träger der Sozialarbeit, Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Weitere Informationen zum ISD und seiner Arbeit unter www.iss-ger.de.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 15.06.2012
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