Kinderschutz

Paritätische Stellungnahme zum Referatsentwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes

Zu dem am 28.12.2010 veröffentlichten Referentenentwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes hat der Paritätische Gesamtverband Stellung genommen.

10.02.2011

Insgesamt wird der Entwurf als diskussionswürdig bewertet. Die zentralen Kritikpunkte sind:

Die Beratungsansprüche jugendhilfeexterner Berufsgruppen stellen eine neue andere Aufgabe der Jugendhilfe dar, die im Dritten Kapitel SGB VIII zu regeln ist.

Der Anspruch des Gesetzes, Prävention zu stärken, bedarf einer Präzisierung der Rechtsansprüche für werdende Eltern und Eltern junger Kinder (frühe Hilfen).

Die Konstruktion einer „Kinderschutzfachkraft“ ist nicht sinnvoll, die bisherige Formulierung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ sollte beibehalten werden

Die Neuregelung der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung muss auf dem Hintergrund auch der Forderungen im Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung zu dieser Frage gänzlich neu diskutiert und gestaltet werden.

Eine flächendeckende „Standardisierung“ der Kinder- und Jugendhilfe, wie sie in den §§ 74, 79 und 79a SGB VIII vorgesehen ist, wird abgelehnt, da sie unweigerlich einen – fachlich kontraproduktiven - Bürokratisierungsschub auslösen wird.

Im Hinblick auf Schnittstellenprobleme von SGB II und SGB VIII hält der Paritätische eine Neuregelung der §§ 10 und 13 SGB VIII im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens für notwendig.

Mehr Informationen: http://www.der-paritaetische.de/64/

Herausgeber: Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.

 

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