Kinderschutz
Missbrauchsbeauftragter ruft Betroffene zur Mitarbeit in neuem Betroffenenrat auf
Johannes-Wilhelm Rörig, unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, will mit der Einrichtung eines Betroffenenrats die im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehene Beteiligung von Betroffenen umsetzen.
21.10.2014
Die Sicherstellung einer verbindlichen und strukturierten Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene war stets eine der zentralen Forderungen von Johannes-Wilhelm Rörig.
Rörig: "Betroffene haben lange darum gekämpft, gehört und einbezogen zu werden. Drei Jahre nach Ende des Runden Tisches ‚Sexueller Kindesmissbrauch‘ wird Betroffenen jetzt die Möglichkeit gegeben, ihre Anliegen durch einen Betroffenenrat einzubringen und kontinuierlich an den Prozessen auf Bundesebene mitzuwirken. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit dem Betroffenenrat. Die Erfahrung und das Wissen von Betroffenen sind in diesem Themenfeld unverzichtbar."
Der Betroffenenrat soll bis zu 15 Mitglieder umfassen. Bei der Zusammensetzung der Mitglieder gilt es zu berücksichtigen, dass Missbrauch überall und in allen gesellschaftlichen Schichten stattfindet, beispielsweise in der Familie, in Institutionen und Vereinen, im Rahmen organisierter Gewalt, mittels digitaler Medien oder durch Fremdtäter und Fremdtäterinnen. Ein Auswahlgremium aus vier vom Deutschen Bundestag benannten Persönlichkeiten wird gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten die künftigen Mitglieder des Betroffenenrats benennen. Ihre Berufung erfolgt durch den Unabhängigen Beauftragten und endet mit seiner Amtszeit zum 31. März 2019.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Betroffenenrat
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind insbesondere das Interesse an kontinuierlicher Mitarbeit im Betroffenenrat, die Bereitschaft und Fähigkeit, sich für Belange von Betroffenen insgesamt und für das gesamte Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs einzusetzen sowie die Bereitschaft zum Ehrenamt (bei Erstattung von Reisekosten und Sitzungsentschädigung) und zur Anerkennung von Regelungen einer Geschäftsordnung. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre.
Das Auswahlgremium besteht neben dem Unabhängigen Beauftragten aus vier Mitgliedern, die aus dem Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend vorgeschlagen wurden: Prof. Dr. Sabine Andresen, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Dr. Heide-Rose Brückner, Kinderfreundliche Kommunen e.V., Marlene Rupprecht, Mitglied des Deutschen Bundestages 1996-2013, Julia von Weiler, Innocence in Danger e.V.
Ein Bewerbungsbogen sowie weitere Informationen zum Verfahren und dem Auswahlgremium können unter <link http: www.beauftragter-missbrauch.de _blank external-link-new-window external link in new>www.beauftragter-missbrauch.de abgerufen werden. Bewerbungsschluss: 21. November 2014.
Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 20.10.2014
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