Kinderschutz
Konfessionslose sehen Kinderrechte gestärkt
Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüsst das Urteil des Landgerichtes Köln zur Beschneidung aus religiösen Gründen.
29.06.2012
"Es wurde Zeit, dass die Beschneidung als das gesehen wird, was sie ist: ein strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von wehrlosen und ihren Eltern ausgelieferten Jungen. Es ist dabei irrelevant, ob diese irreversiblen Verstümmelungen aus religiösen oder anderen ideologischen Gründen durchgeführt werden", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA. "Das Urteil stärkt die Rechte der Kinder vor religiösen Übergriffen. Eine Beschneidung ohne eine medizinische Notwendigkeit ist Körperverletzung."
Laut Ponitka sei dieses Urteil ein Schritt in die richtige Richtung: "Wer nun, wie Volker Beck von den Grünen, eine Stärkung der Religionsfreiheit der muslimischen und jüdischen Glaubensgemeinschaft anregt, versteht das Grundrecht der Religionsfreiheit falsch: Ein Grundrecht dient immer dem Schutz des Individuums vor einer Gruppe." Auch greife die Kritik des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) nicht. Deren Vorsitzender Aiman Mazyek sah durch das Urteil einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Hierzu Ponitka: "In unserer Verfassung gibt es kein Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Unser Grundgesetz spricht in Artikel 140 lediglich von einem Selbstverwaltungsrecht innerhalb der Grenzen der für alle geltenden Gesetze."
Ponitka weiter: "Richtig wäre der grundsätzliche Schutz von Kindern vor einseitiger religiöser Beeinflussung bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres. Bis dahin könnten sich Kinder ein unbeeinflusstes Bild der verschiedenen Religionen und Weltanschauungen machen, um sich selbstbestimmt für oder gegen eine Mitgliedschaft sowie für oder gegen die Teilnahme an archaischen Ritualen zu entscheiden."
Quelle: Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA)
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