Kinderschutz

Kindesmissbrauch – Qualifizierung und Austausch können Kinder besser schützen

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert eine bessere Vernetzung zwischen Familiengerichten, Jugendamt und Staatsanwaltschaften, um Kinder künftig besser vor Gewalt zu schützen. Notwendig seien auch eine Fortbildungspflicht für Familienrichterinnen und -richter sowie noch mehr Präventionsarbeit mit Kindern. Hintergrund war das Urteil im Staufener Missbrauchsfall, dass am 07.08.2018 in Freiburg gefällt wurde.

08.08.2018

Mit der Urteilssprechung im Staufener Missbrauchsfall darf die Aufarbeitung nicht beendet sein. Nach der Verurteilung von insgesamt acht Personen bleibt die Aufforderung an die Ämter und die Justiz, schnellstmöglich Lehren daraus zu ziehen.

Fortbildungspflicht für Familienrichter

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Die AWO fordert eine Fortbildungspflicht für Familienrichterinnen und Familienrichter. Das Argument der Unabhängigkeit von Richtern darf nicht dazu dienen, deren Qualifizierungsverpflichtung in ihren jeweiligen Fachgebieten zu unterlaufen. Zudem fordern wir einen verpflichtenden Austausch zwischen Familiengericht, Jugendamt und Staatsanwaltschaft.“ 

Der Erkenntnisgewinn aus den Verfahrensabläufen vor Ort, im Gerichtsbezirk, im Landkreis kann und muss dazu beitragen, Kinder zukünftig besser vor Gewalt in und außerhalb der Familie und manchmal auch vor einem Versagen der zuständigen Behörden und Gerichte zu schützen. Nicht nur die mit dem konkreten Fall in Staufen befassten Behörden und Gerichte müssen prüfen, wo Versäumnisse zu dem schweren Leid des betroffenen Jungen geführt haben.

Strukturen und Abläufe in Jugendämtern und Justiz verbessern

„Zum Schutz der Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt müssen die Strukturen und Abläufe in Jugendämtern, in Familiengerichten und in Staatsanwaltschaften so verbessert werden, dass sich ein derartiger Missbrauchsfall nicht mehr wiederholt bzw. entschiedenes Handeln nach sich zieht“, betont Wolfgang Stadler.

Auch  die freien Träger der Jugendhilfe müssen sich zukünftig verstärkt fragen, wie  Kinder besser geschützt werden können. Aus Sicht der AWO gehört dazu insbesondere die Präventionsarbeit mit Kindern in der Kita, der Schule und in der Jugendarbeit, die zur Stärkung der Kinder beiträgt.

Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 06.08.2018

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