Kinderschutz

Kampf gegen Gewalt an Frauen und deren Kinder – über den Internationalen Frauentag hinaus

Nach Auswertung des Bundeskriminalamtes wurden 2015 insgesamt 127.457 Personen Opfer von Gewalt in Partnerschaften. In 82 % waren es Frauen – und ihre Kinder leiden mit. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen leisten hier wichtige Hilfen und müssen finanziell gesichert werden. Darauf weist der Deutsche Verein hin.

20.03.2017

"Wir dürfen das weiterhin drängende Thema Gewalt gegen Frauen und deren Kinder auch nach dem Internationalen Frauentag nicht aus den Augen verlieren", so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er begrüßt, dass kürzlich mit Joachim Gauck erstmals ein Bundespräsident ein Frauenhaus besucht und Interesse für die Situation in Deutschlands Frauenhäusern sowie Anerkennung für das Hilfesystem gezeigt hat. Und dieses stehe seit jeher vor großen finanziellen Herausforderungen.

Anerkennung für das Hilfesystem

"Angesichts regelmäßiger Anzeigen von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen, die wegen Platz- und Personalmangels gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder abweisen mussten, sollte jede Möglichkeit genutzt werden, um deren Finanzierung auf sichere Füße zu stellen", so Löher weiter. Hierfür müssten entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Diese könnten möglicherweise im aktuellen ersten Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts mitgedacht und auch verortet werden.

Gewalt in Partnerschaften 

Nach erstmaliger Auswertung des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2015 infolge von Gewalt in Partnerschaften insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking. In 82 % waren es Frauen – und die Dunkelziffer ist hoch. Deren Kinder leiden mit. Laut der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes werde in Deutschland durchschnittlich alle zwei bis drei Tage eine Frau von ihrem Partner ermordet.

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein vom 15.03.2017 

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