Kinderschutz
Jahresstatistik: Die Kinderschutz-Zentren bearbeiteten 2016 insgesamt 10.608 Fälle
In der Hälfte der 10.608 Fälle, die die Kinderschutz-Zentren bundesweit 2016 bearbeiteten, meldeten sich Eltern oder Sorgeberechtigte aus eigener Initiative. Ein Hauptgrund der Inanspruchnahme waren Probleme der Eltern. In rund 2.600 Fällen wurde die Gefährdung des Kindeswohls als Beratungsgrund genannt, am häufigsten aufgrund von Problemstellungen der sexuellen Gewalt.
17.01.2018
Zum Netzwerk der Kinderschutz-Zentren gehörten im Jahr 2016 insgesamt 27 Zentren, in denen die Beratung und Therapie von Kindern, Jugendlichen und Familien zu den Hauptaufgaben zählen. Neben diesen klassischen Arbeitsfeldern sind aber auch die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit ganz wesentliche Bestandteile der Arbeit von Kinderschutz-Zentren. In die vorliegende Statistik sind Daten aus 22 Zentren eingeflossen.
Kontakt zwischen Zentrum und Klient(inn)en
In 2016 wurden in 22 Kinderschutz-Zentren insgesamt 10.608 Fälle bearbeitet, von denen 6.797 abgeschlossen wurden. Hinzu kamen 2.908 telefonische Beratungen. In etwa der Hälfte der Fälle meldeten sich die Eltern oder Personensorgeberechtigten aus eigener Initiative direkt in den Kinderschutz-Zentren an bzw. wurden von ehemaligen Klient(inn)en oder Verwandten an das Kinderschutz-Zentrum verwiesen. An zweiter Stelle gaben mit 23,46% soziale Dienste und Institutionen wie das Jugendamt die Anregung zur Vorstellung im Kinderschutz-Zentrum, gefolgt von Schulen und Kindertageseinrichtungen mit 10,97%.
Gründe für die Inanspruchnahme von Hilfen
Ein Hauptgrund für die Inanspruchnahme von Hilfen lag nach Einschätzung der Berater/-innen in Problemen der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, wie z.B. belastete Eltern-Kind-Beziehungen und Familiensituationen sowie Überforderungen. Ein weiterer wichtiger Grund waren Probleme des Kindes bzw. Jugendlichen, wie u.a. Auffälligkeiten im sozialen Verhalten oder der Entwicklung.
Gefährdungseinschätzungen im Bereich der sexuellen Gewalt
In knapp 2.600 Fällen wurde die Gefährdung des Kindeswohls als Grund für die Beratung genannt. Problemstellungen der sexuellen Gewalt standen dabei an erster Stelle, gefolgt von Vernachlässigung, Anzeichen für psychische Misshandlung und Anzeichen für körperliche Misshandlung. Auffällig dabei ist, dass obwohl Vernachlässigung statistisch gesehen die häufigste Form der Gefährdung ist, in den Kinderschutz-Zentren die meisten Gefährdungseinschätzungen im Bereich der sexuellen Gewalt stattfinden. Dies unterstreicht die Expertise und das Fachwissen der Zentren als Fachberatungsstellen für sexuelle Gewalt.
Weitere Zahlen und Fakten können der vollständigen Statistik entnommen werden.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. vom 11.01.2018
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