Kinderschutz
Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz: Schütteln ist für Säuglinge lebensgefährlich
„Schütteln kann für Säuglinge lebensgefährliche Folgen haben“, stellte Baden-Württembergs Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz am gestern Abend vor Chefärztinnen und Chefärzten der Frauenkliniken im Land fest.
22.04.2010
Dr. Monika Stolz betonte: „Wir müssen über die Folgen von Schütteln besser aufklären. Deswegen haben wir eine gemeinsame Kampagne mit einem Informationsflyer gestartet. Ziel ist es, möglichst allen Eltern deutlich zu machen, dass - egal wie gestresst, genervt oder hilflos sie gerade sind - ein Baby niemals geschüttelt werden darf.“
Das sei den Eltern in einem persönlichen Gespräch sicherlich am besten zu vermitteln. „Sprechen Sie das Thema Schütteltrauma an, ganz besonders bei unerfahrenen Müttern und Vätern“, forderte die Ministerin die Ärztinnen und Ärzte auf. Dabei sollten auch die Hebammen in den Stationen mit einbezogen werden. Eine flächendeckende Information aller Eltern sei - im Interesse der Eltern und Kinder - nur mit Hilfe und Unterstützung der Entbindungsstationen in den Kliniken möglich. „Ich bin davon überzeugt, dass wir hier mit wenig Aufwand schlimme Folgen von Kindermisshandlung verhindern können“, erklärte Stolz.
Um den Schutz von Kindern geht es der Ministerin auch bei den Früherkennungsuntersuchungen. Seit rund einem Jahr sind die U 1 bis U 9 und die J1 in Baden-Württemberg verpflichtend. Stolz erläuterte: „Eltern müssen nun dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder rechtzeitig zu den anstehenden Früherkennungsuntersuchungen bei einem Arzt ihrer Wahl sind. Diese eingeführte Verpflichtung trägt dazu bei, dass gerade auch die Kinder ärztlich untersucht werden, deren Eltern diese Untersuchungen bisher als nicht so wichtig angesehen und damit auch nicht wahrgenommen haben.“ Dies sei ein weiterer Baustein im breit gefächerten Kinderschutzkonzept des Landes.
„Wir wollen, dass Kinder im Kinderland Baden-Württemberg gesund aufwachsen, und dass bei Bedarf rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist“, sagte Stolz. Deswegen sei im Kinderschutzgesetz des Landes auch eine Befugnisnorm geschaffen worden, die es Berufsgeheimnisträgern wie beispielsweise Ärzten erlaubt, im Verdachtsfall das Jugendamt zu informieren. „Damit sind wir in Baden-Württemberg einen großen Schritt vorangekommen“, erklärte die Ministerin. Sie betonte, dass der Schutz von Kindern am besten gelinge, wenn alle Beteiligten Hand in Hand arbeiten.
Der Hyperlink führt zum Flyer: http://www.sozialministerium-bw.de/fm7/2028/Sch%FCtteltrauma_Ba_W%FC_Flyer12%20%282%29.pdf
ik
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