Kinderschutz
Diakonie Deutschland begrüßt die Verlängerung des Ergänzenden Hilfesystems
Viele Institutionen - darunter die Evangelische Kirche in Deutschland zusammen mit der Diakonie Deutschland - haben die Vereinbarung zur Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem verlängert. Ursprünglich war eine Frist zur Antragstellung bis 31. August 2016 vorgesehen. Diese Frist wurde nun bis Ende 2019 verlängert. Bis dahin soll die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts umgesetzt sein.
13.01.2017
"Wir begrüßen die Fortführung des EHS, mit dem Betroffenen auch weiter die Möglichkeit eingeräumt wird, unterstützende Hilfen zu beantragen", so Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Das EHS unterstützt Betroffene, die bis heute unter den Folgen der Gewalterfahrungen im institutionellen Bereich leiden, soweit die beantragten Hilfen nicht von anderen Hilfesystemen übernommen werden. Der von der Bundesregierung im März 2010 eingesetzte Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" hatte in seinem Abschlussbericht vom 30. November 2011 die Einrichtung eines Ergänzenden Hilfesystems empfohlen. Das Angebot richtet sich an diejenigen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuell missbraucht wurden und noch heute unter den Folgen leiden.
Dazu hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Strukturen geschaffen, in denen Betroffene, die sexuelle Gewalt in Institutionen erlebt haben, Sachleistungen (z.B. für Therapiekosten) beantragen können. Der Fonds sexueller Missbrauch nimmt die Anträge entgegen, eine unabhängige Clearingstelle klärt die Antragsvoraussetzungen und empfiehlt der Institution, welche Sachleistung für die antragstellende Person vorgesehen werden sollte.
Quelle: Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 13.01.2017
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