Kinderschutz
Christine Clauß: »Beim Kinderschutz nicht nachlassen«
Im Jahr 2010 war nach längerer Zeit wieder ein leichter Anstieg der Inobhutnahmen im Freistaat Sachsen zu verzeichnen. 2114 Kinder und Jugendliche wurden in Obhut genommen. Im Vergleich zu 2009 waren im letzten Jahr 155 Kinder und Jugendliche mehr betroffen. Nach der leicht rückläufigen Entwicklung in den vergangenen drei Jahren beobachtet auch die sächsische Sozialministerin Christine Clauß diese Zahlen mit großer Aufmerksamkeit.
20.07.2011
»Sorge bereitet mir vor allem die Entwicklung bei den Unter-Drei-Jährigen«, äußert sich die Ministerin. »Hier beobachten wir schon seit längerem eine stetige Zunahme der Inobhutnahmen. Die vorläufigen Schutzmaßnahmen in dieser Altersgruppe sind auch im letzten Jahr weiter gestiegen.«
Inobhutnahmen können oft familiäre Überforderungen, Vernachlässigungen und Misshandlungen voraus gehen. Die elterlichen Erziehungskompetenzen sind hierbei eine häufige Ursache. Aber auch wirtschaftliche Probleme, wie Langzeitarbeitslosigkeit oder Missbrauch von Alkohol und Drogen, können dazu beitragen, dass die Situationen in den Familien eskalieren.
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen initiiert, die kontinuierlich weiterentwickelt werden und weite gesellschaftliche Bereiche einbeziehen. »Die akuten Zahlen zur Inobhutnahme zeigen mir, wie wichtig es ist, beim Thema Kinderschutz und frühe Hilfen nicht nachzulassen« so die Ministerin. Bei aller Besorgnis könne der Anstieg der Inobhutnahmen auch als Zeichen dafür bewertet werden, dass die Gesellschaft sensibler geworden sei, die Behörden eher reagieren und genauer hinschauen. »Die Problematik ist sehr komplex«, so Clauß. »Für mein Haus haben der Kinderschutz und die frühen Hilfen weiterhin hohe Priorität.« Dabei gehe es nicht nur um staatliche Kontrolle und Ausübung des Wächteramtes, sondern vor allem um die Beförderung frühkindlicher Bindungen und die Stärkung elterlicher Kompetenzen. »Prävention von Kindeswohlgefährdung wird neben den Einrichtungen mit primärem Handlungsauftrag überall da geleistet, wo Beziehungsarbeit geschieht: In Krabbelgruppen, Kindertageseinrichtungen, Erziehungsberatungsstellen, Familienzentren und zuerst in den Familien selbst«, betont die Ministerin. Deshalb wird das Land diesen Bereich auch weiter fördern.
Hervorzuheben sei aber auch die wichtige Arbeit der Jugendämter, so Clauß. Die Ausübung des sogenannten staatlichen Wächteramtes stelle die Fachkräfte vor sehr komplexe Anforderungen. Für viele Kinder und Jugendliche sei eine Inobhutnahme ein schwerer und folgenreicher Eingriff. Nur die Hälfte könne danach wieder ins gewohnte Umfeld zurückkehren. So schlossen sich für ca. 600 Mädchen und Jungen im vergangenen Jahr stationäre erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses an. Hier sei es wichtig, für jedes betroffene Kind und jeden Jugendlichen eine gute und passgenaue Anschlusshilfe zu finden. Für kleine und Kleinstkinder wird dabei häufig die Unterbringung in geeigneten Pflegefamilien angestrebt.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
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