Kinderschutz

Bundesrat billigt Verbot von Kinderehen

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Der Bundesrat hat am 7. Juli einen Gesetzbeschluss des Bundestages vom 1. Juni 2017 gebilligt. Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen und bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

07.07.2017

Neue Regeln für verheiratete Minderjährige

Danach gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung ist nicht erforderlich. Die bisherige Möglichkeit, dass 16-Jährige unter bestimmten Voraussetzungen heiraten können wird abgeschafft. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, erfolgt die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die neuen Regelungen schließen auch im Ausland geschlossene Ehen ein.

Keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile

Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht das Gesetz Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.

Die Festlegung des Ehemündigkeitsalters auf ausnahmslos 18 Jahre war in den vergangenen Monaten strittig diskutiert worden. Zuletzt wurden die <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus kinderschutz artikel deutscher-bundestag-aufloesung-von-kinderehen-zweischneidig external-link-new-window zur beratung im rechtsausschuss des deutschen>unterschiedlichen Gesichtspunkte in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag vorgetragen. 

Quelle: Bundesrat vom 07.07.2017

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