Kinderschutz
Alt und Schwesig fordern Nachbesserung des Bundeskinderschutzgesetzes im Vermittlungsausschuss
„Das Bundeskinderschutzgesetz, wie es das Bundesfamilienministerium vorgelegt hat, hat noch deutliche Mängel. Deshalb setzen wir auf den Vermittlungsausschuss“, erklären die Familienministerinnen Manuela Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern und Irene Alt aus Rheinland-Pfalz. „Die Länder wollen ein wirklich gutes Bundeskinderschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient.“
24.11.2011
Die rot oder grün geführten Länder sind sich einig in ihrer Haltung, am Freitag im Bunderat dem Bundeskinderschutzgesetz nicht zuzustimmen. Diese Länder werden sich voraussichtlich bei der Abstimmung über das Gesetz enthalten. Über dieses Vorgehen haben sich die Familienministerin Schwesig und Alt verständigt: „Das Gesetz ist im Ansatz richtig. Aber es muss im Vermittlungsausschuss nachgebessert werden“. Sollte die Bundesregierung bis Freitag nicht auf die Vorschläge der Länder eingehen, werden die Länder dem nicht zustimmen können. Alt und Schwesig: „Wir sind bereit, unmittelbar nach der Abstimmung im Bundesrat mit intensiven Verhandlungen zu beginnen. Wir sind daran interessiert, dass ein gutes Bundeskinderschutzgesetz am 1. Januar 2012 in Kraft treten kann.“
Die Problematik verdeutlicht Ministerin Irene Alt anhand eines Beispiels aus der Praxis: Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Projekts „Guter Start ins Kinderleben“, das an 17 Geburtskliniken des Landes läuft, wird direkt nach der Geburt des Kindes eine sozialmedizinische Erhebung zu den Lebensumständen der Eltern gemacht und in einem Screening-Bogen erfasst. Ziel ist es zu erkennen, ob und wo Belastungen vorliegen und wie die junge Familie möglichst von Anfang an durch eine intensive Betreuung unterstützt werden kann. „Diese sozialmedizinische Erhebung, die präventiver Kinderschutz in Reinform ist, wird nicht von der Gesundheitshilfe bezahlt! In Rheinland-Pfalz erbringt das Klinikpersonal diese Leistung ehrenamtlich oder die Jugendhilfe übernimmt diese Kosten – fachfremd, aber mit viel gutem Willen. Dabei müsste eigentlich die Gesundheitshilfe bezahlen“, kritisiert Irene Alt.
„Wir möchten, dass der präventive Kinderschutz verpflichtend im Gesetz festgeschrieben und dann auch finanziert wird. Bisher hat das Bundesfamilienministerium diese Empfehlungen der Experten aus unerklärlichen Gründen ignoriert“, kritisierte Ministerin Manuela Schwesig. „Dazu ist es zum Beispiel notwendig, dass Hebammen künftig nicht nur junge Familien nach der Geburt eines Kindes acht Wochen lang, sondern über 6 Monate betreuen. Für Familienhebammen brauchen wir keine neuen, zeitlich befristeten Modellprojekte, sondern dauerhafte, verlässliche Finanzierungsstrukturen.“
Quelle: Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
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