Handreichung

Zugang zu Berufsausbildung für Geflüchtete

Menschen mit Fluchterfahrung sollten so früh wie möglich integriert werden. Dabei ist eine Berufsausbildung von zentraler Bedeutung, so der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Eine aktuelle Handreichung für Praktiker und Praktikerinnen nimmt verschiedene Gruppen Geflüchteter je nach Aufenthaltsstatus in den Blick und beantwortet Fragen rund um die Möglichkeiten einer Berufsausbildung.

23.06.2021

Mit der Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu den Voraussetzungen für Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung für Geflüchtete erhalten Praktiker/-innen eine Arbeitshilfe für eine rechtssichere und effektive Umsetzung der aktuellen Rechtslage.

Die Schnittstellen zwischen sozial-, aufenthalts- und asylverfahrensrechtlichen Regelungen stellen Praktikerinnen und Praktiker vor Herausforderungen. Die aktuelle Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. nimmt verschiedene Gruppen Geflüchteter je nach Aufenthaltsstatus in den Blick und beantwortet folgende Fragen: Ist eine betriebliche Berufsausbildung erlaubt oder kann sie erlaubt werden? Können Maßnahmen zur Vorbereitung einer Berufsausbildung gefördert werden? Kann die Berufsausbildung finanziell gefördert werden? Welche weiteren Voraussetzungen gibt es, etwa mit Blick auf Wohnsitzauflagen?

"Uns ist dabei ein Leitgedanke wichtig: Wir müssen Geflüchtete so früh wie möglich integrieren. Dafür ist der Zugang zu Berufsausbildung und deren Förderung zentral. Beides muss von Beginn an in die Beratungsarbeit und Leistungsgewährung einbezogen werden", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Die Handreichung des Deutschen Vereins steht als PDF-Download zur Verfügung.

Zum Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 18.06.2021

Redaktion: Silja Indolfo

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