Flucht und Migration
Sächsisches Programm "Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete" geht in Umsetzungsphase
Das Modellprogramm "Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete" ist in Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie in sieben Landkreisen gestartet. Mit dem Programm sollen Geflüchtete möglichst rasch und nachhaltig in Ausbildung oder Beschäftigung gebracht werden.
19.12.2016
Die sogenannten Arbeitsmarktmentoren stehen dabei Geflüchteten auf dem gesamten Weg der Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarktintegration beratend und begleitend zur Seite und helfen bei der Inanspruchnahme von Regelinstrumenten, wie zum Beispiel Sprachkursen.
Arbeitsminister Martin Dulig: "Unser Ziel war, möglichst in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt mindestens ein Projekt mit jeweils mehreren Arbeitsmarktmentoren zu etablieren. Das ist uns gelungen. Neben der Beratung von Geflüchteten unterstützen die Mentoren auch Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe mit Rat und Tat, um eine möglichst reibungslose Eingliederung der neuen Mitarbeiter oder Auszubildenden in den betrieblichen Alltag zu gewährleisten."
In jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt Sachsens wird ein Projekt mit jeweils zwei bis sechs Arbeitsmarktmentoren gefördert. Eine Ausnahme ist der Landkreis Mittelsachsen: Hier werden zwei, regional voneinander abgegrenzte Projekte unterstützt. Die Ansprechpartner der einzelnen Projekte können der beigefügten Übersicht entnommen werden. Die einzelnen Projekte werden bei ihren Aktivitäten fachlich durch eine Programmbegleitung unterstützt. Diese wird durch den <link http: www.saechsischer-fluechtlingsrat.de de external-link-new-window des sächsischen flüchtlingsrat>Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. realisiert.
Das Programm ist auf drei Jahre angelegt und soll eine Kapazität von rund 1.000 Teilnehmerplätzen erreichen. Für die Umsetzung stehen bis 2019 insgesamt 9,25 Mio. Euro zur Verfügung.
Anfang Juni erfolgte der Projektaufruf im Sächsischen Amtsblatt. Projektanträge konnten bis Mitte Juli 2016 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 16.12.2016
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