Flucht und Migration

Hessisches Landesprogramm "MitSprache – Deutsch4U" gestartet

Aufgrund der Bedeutung eines frühzeitigen Spracherwerbs für eine gelingende Integration stellt die Hessische Landesregierung mit dem neuen Programm "MitSprache – Deutsch4U" 1,5 Millionen Euro für das Jahr 2016 zur Förderung niedrigschwelliger Sprachkurse in Hessen zur Verfügung.

31.03.2016

Durch das Angebot kann ein früher und passgenauer Deutschspracherwerb ermöglicht werden. Im "Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts" hat die Hessische Landesregierung Maßnahmen im Bereich der Sprachförderung als wesentlichen Bestandteil verankert.

Ein weiterer Schritt zur Integration von Flüchtlingen

"Nur durch Sprachförderung kann berufliche und persönliche Integration gelingen", betonte Grüttner. "Das Programm richtet sich vorrangig an Flüchtlinge und Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind und steht auch geduldeten Ausländerinnen und Ausländern zur Verfügung", so Grüttner. Das Landesprogramm stelle daher einen weiteren Schritt zur Integration von Flüchtlingen dar.

Gleich nach der Ankunft in den Kommunen soll Geflüchteten der Erwerb der deutschen Sprache niedrigschwellig ermöglicht werden. Wichtiger Bestandteil der Sprachkurse ist auch die Vermittlung gesellschaftlicher Werte und Strukturen sowie die Weitergabe grundlegender Informationen zur Alltagsbewältigung. „Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer erlernen den Gebrauch der deutschen Sprache in Alltagssituationen, zum Busfahren oder zum Einkauf beim Bäcker und bekommen somit konkrete und praktische Hilfe, um sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden“, ergänzte der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Jo Dreiseitel.

Fördermittel können ab sofort beantragt werden

Die "Deutsch 4U"-Kurse haben einen Umfang von 300 Unterrichtsstunden und können kompetenzorientiert ab dem Sprachniveau A1 oder zur Alphabetisierung angeboten werden. Das Land Hessen finanziert jeden Kurs mit bis zu 10.500 Euro. Dies bedeutet, dass nahezu 142 "Deutsch 4U"-Kurse gefördert werden können.

Fördermittel können ab sofort von allen hessischen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden. Diese leiten die bewilligten Mittel an kommunale, kirchliche und gemeinnützige Träger vor Ort weiter.

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Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 31.03.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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