Flucht und Migration

Good practice: Politik und Praxis im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Irland

Die Betreuung minderjähriger Flüchtlinge in Irland verzeichnet große Fortschritte. Zu lösen gilt es den Mangel an nationalen Daten und die noch bestehenden regionalen Unterschiede in der Betreuung der Kinder. Ein Bericht des European Migration Network beleuchtet Politik und Praxis im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Irland.

10.03.2015

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

Das Betreuungsmodell für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, inklusive der Unterbringung, hat sich stark verbessert.

  • 2010 wurde die Unterbringung in Notschlafstellen für Minderjährige eingestellt.
  • TUSLA behandelt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nun genauso wie andere Kinder, die sich in Obhut befinden. Sie erhalten eine Pflegeunterbringung, eine möblierte Unterkunft oder stationäre Unterbringung. Die meisten der Minderjährigen werden auch einem Sozialarbeiter zugeordnet.
  • Es gibt weniger Ausreißer aus der staatlichen Betreuung: 2007 verschwanden 41 Kinder aus der Betreuung des Dubliner Sozialarbeiter-Teams, von denen 12 wieder gefunden wurden; 2013 waren es nur 4 Kinder, die abgängig waren, davon wurden 2 wieder gefunden.

Zu den noch zu lösenden Herausforderungen gehören:

  • Es gibt bisher in Irland keine nationale Strategie für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Ein Überblick auf nationaler Ebene über die Betreuung dieser Gruppe ist nur begrenzt vorhanden und es bestehen regionale Unterschiede: Teilweise finden verschiedene Paragraphen des Kinderbetreuungsgesetzes von 1991 Anwendung, wenn es um die Überstellung der Kinder in die Betreuung der Behörde für Kinder und Familie TUSLA geht. Die Entscheidung darüber wird auf lokaler Ebene gefällt und kann, je nach angewendetem Paragraphen, unterschiedliche Auswirkungen auf die rechtliche Vormundschaft der Kinder haben.
  • Es gibt große Lücken in Bezug auf Daten und Informationen, zum Beispiel über die Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen, die sich in staatlicher Betreuung befindet, aber langsam machen sich hier Fortschritte bemerkbar.
  • Sozialarbeiter/-innen berichten von praktischen Schwierigkeiten, die mit dem meist ungeklärten Status vieler unbegleiteter Minderjähriger einhergehen, zum Beispiel bei der Besorgung einer persönlichen öffentlichen Leistungsnummer (erforderlich, um Sozialleistungen und öffentliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen) oder bei Reisen ins Ausland mit der Schulklasse.
  • Nicht vollständig geklärt ist auch, wer dafür zuständig beziehungsweise verantwortlich ist, das Alter der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu bestimmen, auch wenn die Behörden hier schon in hohem Maße zusammenarbeiten.
  • Unterschiede gibt es auch darin, wie es für die Kinder weitergeht, wenn sie 18 und damit volljährig werden. Manche stellen einen Asylantrag und erhalten Leistungen vom Staat. Auch hier gibt es regionale Unterschiede in der Nachbetreuung, je nach vorhandenen Ressourcen und gängiger Praxis auf lokaler Ebene.

Weitere Informationen und den Bericht stehen zum Download auf der Website des European Migration Network bereit.

Quelle: European Migration Network

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