Flucht und Migration

Flüchtlingsdaten einheitlich erfassen: Bundestag stimmt für Flüchtlingsausweis

Asylsuchende erhalten künftig einen einheitlichen Flüchtlingsausweis. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz beschlossen. Mit diesem Ausweis – amtlich "Ankunftsnachweis" – werden wichtige Daten einheitlich erfasst.

18.01.2016

Das Datenaustauschverbesserungsgesetz erleichtert die Registrierung und Identifizierung Asyl- und Schutzsuchender. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Ankömmlinge früher als bisher zu registrieren. 

Angaben zu Kindern und Jugendlichen 

Das Gesetz soll zudem die einheitliche Erfassung relevanter Informationen des Asylantragsstellers regeln. Neben den Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und -ort gehören dazu beispielsweise Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen.

Informationen über Gesundheitsuntersuchung und Qualifikationen

Erfasst werden sollen auch Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Außerdem sollen Daten gespeichert werden, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Dazu gehören Informationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen. Die erfassten Informationen sollen dann den öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, mit denen die Schutzsuchenden regelmäßig in Kontakt treten.

Schnelle Erfassung, zentrales System

Dabei sollen die Informationen so früh wie möglich erfasst werden - also nicht erst, wenn ein Asylantrag gestellt wird, sondern bereits beim Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden. "Künftig erfassen alle Behörden bei der ersten Begegnung mit Flüchtlingen standardisiert Daten in einem zentralen System", so Bundesinnenminister Thomas de Maizière. 

Doppelregistrierungen verhindern

Auch Doppelregistrierungen sollen mit dem Flüchtlingsausweis verhindert werden. Dazu werden Stellen entsprechend ausgerüstet, die bislang noch nicht mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem - dem sogenannten Fast-ID - ausgestattet sind. Mithilfe der Fast-ID können alle Registrierungsbehörden über eine Sofortabfrage unverzüglich feststellen, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind.

Papierbasiertes Dokument

Der Flüchtlingsausweis wird ein Papierdokument sein. Ausgestellt wird er von der für den Asylsuchenden zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Gesetz steuert und ordnet das Asylverfahren

Nach Kabinettsbefassung am 9. Dezember des vergangenen Jahres hatten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, den sogenannten Ankunftsnachweis vorgestellt. "Das Gesetz steuert und ordnet das Asylverfahren", sagte de Maizière. "Es stellt Missbräuche ab und wird die Situation in diesem Bereich insgesamt verbessern."

Ohne Ausweis kein Asylverfahren

"Ohne diesen Ausweis wird es in Zukunft keine Asylbewerberleistungen und kein Asylverfahren geben", stellte de Maizière in Aussicht. "Alles in allem ist das ein sehr ehrgeiziges Vorhaben - auch technisch", betonte der Minister. Er kündigte eine schnelle Umsetzung des Gesetzes an: "Wir wollen, dass ab Mitte Februar das Verfahren beginnt." Die vollständige Umsetzung soll möglichst bis Mitte 2016 abgeschlossen sein. 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 14.01.2016

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