Flucht und Migration
DRK fordert besseren Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) appelliert an die Bundesregierung, eine bundeseinheitliche Regelung zum besseren Schutz in Flüchtlingsunterkünften vor Gewalt und sexuellen Übergriffen einzuführen. Damit insbesondere Kinder, Jugendliche und Frauen besseren Schutz vor Gewalt erhalten, schlägt das DRK eine Änderung des Asylgesetzes im Rahmen des neuen Integrationsgesetzes vor.
02.06.2016
„Die Berichte über Vorfälle sexualisierter Gewalt in Flüchtlingsunterkünften sind leider keine Einzelfälle. Nur durch eine bundesgesetzliche Regelung kann besser als bisher und zwar für alle Unterkünfte gewährleistet werden, dass die zu uns geflüchteten Menschen und hier insbesondere Kinder, Jugendliche und Frauen dort ausreichend Schutz vor Gewalt erhalten“, sagt DRK-Vizepräsidentin Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg.
„Oft haben Frauen und Kinder bereits in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht Gewalt in unterschiedlichster Form miterlebt oder selbst erfahren. Aber auch nach der Ankunft in Deutschland stellt sich ihre Situation häufig prekär dar. Untergebracht in großen Einrichtungen und Notunterkünften fehlen ihnen häufig Rückzugsräume und Schutzmöglichkeiten“, sagt Donata von Schenck.
Notwendig seien Mindeststandards wie für Frauen und Männer getrennte Duschen und Toiletten, die sich verschließen lassen. Das Personal in den Unterkünften müsse im Umgang mit sexueller Gewalt geschult werden. Die Flüchtlinge müssten über ihre Rechte und über Hilfsangebote aktiv informiert werden.
Das DRK schlägt dazu eine Änderung des Asylgesetzes im Rahmen des neuen Integrationsgesetzes vor. Eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung und Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften würde die zuständigen Länder verpflichten, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und Frauen und weitere besonders schutzbedürftige Personen vor Gewalt zu schützen.
Im Asylpaket II wurde bisher nur vorgegeben, dass freiwillige Helfer oder fest angestellte Mitarbeiter, die in den Flüchtlingsunterkünften mit Minderjährigen zu tun haben, in regelmäßigen Abständen das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorlegen müssen. „Das reicht nicht“, sagt Donata von Schenck. Kinder, Jugendliche und Frauen stellen einen beträchtlichen Anteil der Flüchtlinge in Deutschland dar. Etwa ein Drittel aller Asylsuchenden seien Frauen, sagt Frau von Schenck. Etwa 28 Prozent der Flüchtlinge seien unter 16 Jahre alt, darunter befänden sich rund 45 Prozent Mädchen.
Das DRK, das in ganz Deutschland etwa 490 Notunterkünfte für 140.000 Flüchtlinge betreut, hat seinen regionalen Verbänden bereits im Herbst vergangenen Jahres Handreichungen zum Schutz vor Gewalt gegeben.
Quelle: Deutsches Rotes Kreuz vom 23.5.2016.
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