Flucht und Migration

djb: Einschränkungen treffen Frauen und Kinder besonders hart

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, dass die geplanten Regelungen des sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ im Hinblick auf die besonderen Auswirkungen für Frauen und Kinder erneut überprüft werden. Außerdem macht der Verband erhebliche verfassungsrechtliche, europa- und völkerrechtliche Bedenken gegen die vorgesehenen Einschränkungen und Sanktionen im Asylbewerberleistungsgesetz geltend. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums wurde am 17.04.2019 von der Bundesregierung verabschiedet.

18.04.2019

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Ende letzter Woche den Gesetzentwurf für das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ vorlegt, der am 17.04.2019 im Kabinett diskutiert wurde. Mit dem Gesetzesentwurf wird der Status einer Duldung „zweiter Klasse“ ohne Zugang zu Ausbildung und Arbeit und einer Beschränkung der Versorgung auf Sachleistungen in Sammelunterkünften eingeführt. In dem Gesetzesentwurf verstecken sich zudem erhebliche Leistungseinschränkungen und neue Sanktionen für Geflüchtete, die bei ungenügenden und menschenunwürdigen Rahmenbedingungen in anderen EU-Staaten in Deutschland um Schutz bitten oder Rechtsmittel gegen eine Rücküberstellung einlegen. Der Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht u.a. die vollständige Streichung existenzsichernder Leistungen, Einschränkungen bei Gesundheitsleistungen sowie bei Hilfen für pflegebedürftige und behinderte Menschen vor - mit besonders problematischen Auswirkungen für Kinder, Frauen, Familien, Alleinerziehende.

Neuregelungen verstoßen gegen Verfassungs- und Völkerrecht

Die Neuregelungen – so der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf – verstoßen gegen verfassungsrechtliche, europa- und völkerrechtliche Anforderungen. Die geplanten Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz missachten u.a. europäische Mindeststandards für Geflüchtete und verletzen insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, welches das Recht umfasst, gegen Entscheidungen vorzugehen, die noch nicht rechtskräftig sind und während dieser Zeit in Deutschland zu verbleiben. Nicht zuletzt wird die UN-Kinderkonvention missachtet.

Einschränkungen betreffen besonders verletzliche Personen

Zudem treffen die Einschränkungen faktisch in besonderem Maße vulnerable Personen. „Frauen und Kinder sind häufig besonders verletzlich und nicht in der Lage, von sich aus Leistungseinschränkungen zu kompensieren. Pauschale Regelungen, die zudem gegen geltendes Recht verstoßen, wirken sich nun einmal auf Gruppen mit besonderer Schutzbedürftigkeit besonders negativ aus“, kritisiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Für alleinerziehende Frauen mit kleinen Kindern ist die vorgesehene Beschränkung auf eine Reisebeihilfe häufig unzumutbar. Zudem ist es ohne existenzsichernde Leistungen kaum möglich, die Entscheidung der Verwaltungsbehörden rechtlich überprüfen zu lassen.

Der djb fordert, dass die geplanten Regelungen erneut überprüft werden: im Hinblick auf die besonderen Auswirkungen für vulnerable Personen und im Hinblick auf verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Anforderungen.

Die ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf steht beim Deutschen Juristinnenbund zur Verfügung. 

Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.04.2019

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