Flucht und Migration

Diakonie: Bleiberecht für Asylsuchende während der Ausbildung

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie begrüßt die Forderung der Arbeitsministerin Andrea Nahles, Asylsuchende während ihrer Ausbildung von der Abschiebung auszunehmen und ihnen ein Bleiberecht zu gewähren.

18.03.2015

Ulrich Lilie fordert, dass junge geduldete Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen, wenn sie eine Ausbildung beginnen möchten. "Nach der bisherigen Regelung wird ausschließlich eine bereits erfolgte Integration honoriert. So ist bisher ein sechsjähriger erfolgreicher Schulbesuch oder ein entsprechender Schulabschluss erforderlich. Diese Voraussetzung können insbesondere junge unbegleitete Asylsuchende vor ihrem 21. Geburtstag, dem spätesten Datum für einen Antrag, überhaupt nicht erfüllen, da sie oft erst im Alter von 16 bis 18 Jahren einreisen. Sie haben also keine Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung. Wir setzen uns daher für die Heraufsetzung der Altersgrenze auf 27 Jahre ein, damit auch diese jungen Menschen endlich eine Chance bekommen! Aus persönlichen Gesprächen mit jungen unbegleiteten Flüchtlingen weiß ich, wie viele von ihnen sehnlichst auf diese Chance warten. Allerdings dürfen Nützlichkeitsargumente von Dritten nicht die entscheidende Rolle spielen. Entscheidend bleiben die Aspekte des Kindeswohls sowie humanitäre Gesichtspunkte."

Weitere Informationen zum Thema auf den Seiten der Diakonie:

Quelle: Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 17.03.2015

Redaktion: Astrid Bache

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