Kinderschutz
Deutsches Kinderhilfswerk: Flüchtlingskinder brauchen ihre Familie
Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert im Vorfeld der heutigen Entscheidung im Bundeskabinett über das Asylpaket II eindringlich an die Bundesregierung, Flüchtlingskindern das Leben mit ihrer Familie in Deutschland zu ermöglichen. Die Rechte von Kindern dürfen nicht einem kurzsichtigen politischen Aktionismus geopfert werden.
03.02.2016
Das gilt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes insbesondere für unbegleitete Flüchtlingskinder, die in besonderem Maße schutzbedürftig sind. "Es ist bereits nach derzeitiger Rechtslage für viele unbegleitete Flüchtlingskinder nahezu unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Eine Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus legt ihrer Integration weitere Steine in den Weg. Viele Familien können nicht gemeinsam fliehen, zudem kommt es aufgrund der immer chaotischeren Situation auf dem Balkan vermehrt zu Familientrennungen. Die Europol-Zahlen vom Wochenende, nach denen Tausende minderjährige Flüchtlinge in Europa als vermisst gelten, sind ein besorgniserregendes Warnsignal. Unbegleitete Flüchtlingskinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, müssen unverzüglich die Möglichkeit haben, mit ihren Familien zusammen zu leben. Hier brauchen wir einen Ausbau der Rechtsansprüche und keine Einschränkungen. Diese Kinder dürfen nicht vor die Alternative Sicherheit oder Familie gestellt werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zudem bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland einen besseren Schutz von Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften an. "Die Umsetzung der Vorschläge von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die sich für entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Flüchtlingskindern ausgesprochen hat, darf nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Auch wenn die Situation in vielen Kommunen derzeit sehr schwierig ist, muss der Kinderschutz in allen Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, in denen sich Kinder aufhalten, gewährleistet sein. Wir brauchen wirksame Standards zum Schutz vor sexuellen Übergriffen und Gewalt, entsprechend den Vorschriften, die auch für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten. Schutzkonzepte müssen sowohl das Personal in den Gemeinschaftsunterkünften als auch Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick nehmen, darüber hinaus aber auch Betreuende sowie Patinnen und Paten, die beispielsweise im schulischen Bereich unterstützen oder Freizeitaktivitäten anbieten. Über die Vorschläge von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hinaus, spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk dafür aus, Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Kinder leben, betriebserlaubnispflichtig nach den einschlägigen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu machen", so Krüger weiter.
"Flüchtlingskinder sind in erster Linie Kinder. Für ihre Aufnahme und Integration gelten deshalb die einschlägigen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese normieren eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft sowie das Recht der Kinder auf Förderung, Schutz und Beteiligung. Die Aufnahme von Flüchtlingskindern ist eine humanitäre Verpflichtung unserer Gesellschaft. Wir sollten die jetzt zu uns kommenden Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen."
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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