Flucht und Migration
Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Die Regelung soll am 1. November 2015 in Kraft treten. Ziel ist es, die Situation junger Flüchtlinge deutschlandweit zu verbessern und ihre Rechte zu stärken.
16.10.2015
"Mit diesem Gesetz sichern und verbessern wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die als Flüchtlinge zu uns kommen", betonte Manuela Schwesig. "Wir denken von den Kindern her, die alleine aus ihren Heimatländern geflüchtet sind und deshalb unsere Hilfe und Unterstützung brauchen."
Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet. Zugleich wird das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben. Dadurch bekommen auch 16- und 17-Jährige für das komplexe Asylverfahren einen gesetzlichen Vertreter und werden nicht länger wie Erwachsene behandelt.
Das Gesetz stellt außerdem klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben, d.h. sie können z.B. eine Kita oder Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen.
"Es darf keine Kinder erster und zweiter Klasse in Deutschland geben", so die Bundesfamilienministerin, "und auch keinen Kinderschutz erster und zweiter Klasse. Kinder und Jugendliche brauchen unsere besondere Hilfe und Unterstützung. Das gilt gerade für jene, die ohne Familie zu uns kommen."
Im Hinblick auf den Kinderschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen erklärt Ministerin Schwesig: "Wir müssen auch hier noch weitere Maßnahmen ergreifen. Es ist wichtig, dass Flüchtlingskinder und Jugendliche in den Unterkünften besser vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden können. Auch das müssen wir jetzt schnell gesetzlich umsetzen."
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 1. Juni 2015 das Modellprojekt "Willkommen bei Freunden" gestartet. Das mit 12 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm, das bis 2018 durchgeführt wird, trägt ganz konkret dazu bei, die Lebenssituation von jungen Flüchtlingen in Deutschland zu verbessern. Das Programm bietet den Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben Unterstützung, indem u.a. folgende Angebote gemacht werden:
- Beratungsangebote für Jugendämter und ggf. weitere Ämter der Kommunalverwaltung
- Unterstützung beim Aufbau lokaler Akteursnetzwerke
- Qualifizierungsangebote
- Überregionale Informations-, Dialog- und Kommunikationsangebote
Zudem wird das Programm erfolgreiche Integrationsprojekte, -initiativen und -ideen bundesweit bekannt machen und zeigen, dass es in Deutschland viel gesellschaftliches Engagement gibt und dass Flüchtlinge mit Unterstützungsbedarf vor Ort auch die passende Unterstützung bekommen können.
Weitere Informationen: <link http: www.bmfsfj.de external-link-new-window des bundesministerium für frauen und>www.bmfsfj.de
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.10.2015.
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