Flucht und Migration
Bundesrat beriet über doppelte Staatsbürgerschaft
In ihrer Plenarsitzung am 23. Mai 2014 haben die Länder den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur doppelten Staatsbürgerschaft beraten und hierzu Stellung genommen. Sie bedauern, dass er nicht die vollständige und vorbehaltlose Abschaffung des Optionsverfahrens vorsieht.
26.05.2014
Aus Sicht der Länder sollte sowohl im Interesse der Betroffenen als auch aus Verwaltungsökonomie die Optionsregelung in einem zweiten Schritt vollständig aufgehoben werden. Zudem sei in das zu verabschiedende Gesetz eine Altfallregelung für Personen aufzunehmen, die aufgrund des bisherigen Rechts die deutsche Staatsangehörigkeit bereits verloren oder ihre ausländische aufgegeben haben.
Der Bundesrat fordert außerdem eine Übergangsregelung für diejenigen, die sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres bereits im laufenden Optionsverfahren befinden.
Durch den Gesetzentwurf sollen in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern künftig die Möglichkeit bekommen, auf Dauer zwei Pässe und damit die doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten. Junge Bürger sollen dauerhaft zwei Staatsangehörigkeiten haben dürfen, wenn sie in Deutschland geboren sind und bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre hier gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule besucht haben. Alternativ soll auch ein deutscher Schulabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung ausreichen. Bisher müssen sich Kinder aus sogenannten Zuwandererfamilien bis zum 23. Geburtstag für einen Pass entscheiden.
Quelle: Bundesrat
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