Flucht und Migration
Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften"
Ziel der von UNICEF und dem Bundesfamilienministerium ins Leben gerufene Initiative ist es, durch die Einrichtung von zusätzlichen Koordinationsstellen die Sicherheit von Frauen, Kindern und Jugendlichen und anderen schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Die neue Internetseite www.gewaltschutz-gu.de stellt Materialien und Instrumente bereit, die bei der Erstellung, Umsetzung und dem Monitoring von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften verwendet werden können.
12.06.2017
Mit der Bundesinitiative "Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften" soll größtmöglicher Schutz für Kinder, Frauen und andere schutzbedürftige Gruppen in Flüchtlingsunterkünften gewährleistet werden. Mit einem KfW-Programm werden bauliche Schutzmaßnahmen gefördert.
Das Bundesfamilienministerium hat die Bundesinitiative "Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften" gemeinsam mit UNICEF, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. sowie Plan International und Save the Children ins Leben gerufen. Das Bundesfamilienministerium fördert in insgesamt 100 Einrichtungen Koordinatorenstellen für Gewaltschutz. Die Koordinatoren implementieren Schutzkonzepte und sind gleichzeitig Ansprechpartner für Jugend-, Sozial- und Arbeitsämter sowie für Beratungsstellen und Frauenhäuser. Alle 100 Stellen werden mit je 40.000 Euro vom Bund gefördert.
Kooperationsvereinbarung mit UNICEF
Mit dem Ziel größtmöglichen Schutz für Kinder und Frauen zu erreichen und niederschwellige Integrationsangebote für Geflüchtete zu schaffen, hatte das Bundesfamilienministerium stellvertretend für die Bundesregierung bereits im Dezember 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit UNICEF zum Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften geschlossen.
Unter anderem sieht die Zielvereinbarung vor, dass in mindestens hundert Flüchtlingseinrichtungen bundesweit Schutzkonzepte implementiert und kinderfreundliche Orte eingerichtet werden. Kinderfreundliche Räume sollen einen sicheren und geschützten Rückzugsort bilden. Die Räume sollen barrierefrei, alters-, kultur- und geschlechtersensibel eingerichtet sein und Kindern Stabilität und Halt geben sowie ihnen strukturierte Spielangebote, Erholung, Bildung, Gesundheit und psychologische Unterstützung ermöglichen.
Mindeststandards bilden Grundlage
Unter dem Dach der Bundesinitiative haben das Bundesfamilienministerium und UNICEF gemeinsam mit einem breiten Netzwerk von Partnern im Juli 2016 "Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften" erarbeitet. Die Mindeststandards gelten als Leitlinien für die Erststellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in jeder Form von Flüchtlingsunterkunft und erstrecken sich auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen bis hin zum Risikomanagement bei Gewalt- und Gefährdungssituationen.
Im Juni 2017 erscheint eine aktualisierte Fassung der Mindeststandards, die insbesondere die Gruppe der LSBTIQ-Geflüchteten sowie geflohenen Menschen mit Behinderung einbezieht.
Regionalkonferenzen und Website informieren
Bundesweit wird es 2017 sieben regionale Fachkonferenzen geben, bei denen die Mindeststandards zum Schutz von Frauen, Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften praxisnah vorgestellt werden. Verantwortliche in Ländern, Landkreisen und Kommunen sollen ermutigt werden, sich des Themas anzunehmen und Schutzkonzepte in die Praxis umzusetzen.
Materialien und Instrumente, die bei der Erstellung, Umsetzung und dem Monitoring von Schutzkonzepten unterstützen, sind auf der Website <link http: www.gewaltschutz-gu.de external-link-new-window der>www.gewaltschutz-gu.de zu finden.
Finanzierung von baulichen Schutzmaßnahmen
Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Investitionskreditprogramm aufgelegt, mit dem bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Schutzkonzepten gefördert werden. Mit dem Programm werden Kommunen vergünstigte Investitionskredite mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt, die für Neu- und Umbauten, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Umsetzung von Mindeststandards zum Schutz von Frauen, Kindern und weiteren schutzbedürftigen Personengruppen verwendet werden können. Die Kreditlaufzeit und Zinsbindung betragen zehn Jahre bei einem Zinssatz von aktuell einheitlich 0,0 Prozent pro Jahr. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2017 möglich.
Das KfW-Programm kann insbesondere auch dazu verwendet werden, kinderfreundliche Räume zu etablieren. Diese Räume können auch dazu genutzt werden, Flüchtlingskindern, die noch keine Kindertagespflege oder Schule besuchen, einen leichteren Übergang in die Kita oder Schule zu ermöglichen.
Zudem können mit dem KfW-Programm auch Gemeinschaftsräume eingerichtet werden. Hierunter sind solche Räume zu verstehen, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern der geschützten Unterkunft frei zugänglich sind und die beispielsweise als Studienraum, Bibliothek oder für vertrauliche Gespräche genutzt werden können. Letzteres ist insbesondere mit Blick auf den besonderen Schutz von Frauen erforderlich, denn diese Räume können so auch für Beratungsgespräche zum Beispiel für von Gewalt betroffenen Frauen genutzt werden.
Anlage
<link https: www.bmfsfj.de blob schutzkonzept-mindeststandards-unterkuenfte-data.pdf external-link-new-window als>Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften (PDF, 1 MB)
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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