Flucht und Migration
BAMF: Ausbau der Kapazitäten in Integrationskursen
Im Jahr 2015 wurden insgesamt ca. 11.800 neue Integrationskurse von knapp 1.500 beim Bundesamt zugelassenen Integrationskursträgern gestartet. Das sind über 1.800 Kurse mehr als im Jahr 2014. Die Kurskapazitäten konnten somit um ca. 18% erhöht werden.
02.05.2016
Gleichzeitig führen derzeit so viele Sprachschulen wie nie zuvor Integrationskurse im Auftrag des Bundes durch. Notwendig wurde der Kapazitätsausbau durch die stetig steigende Anzahl an Teilnahmeberechtigten. Insgesamt haben über 280.000 Personen im Jahr 2015 eine Berechtigung für eine aus Bundesmitteln geförderte Teilnahme an den Integrationskursen erhalten; fast 180.000 Personen haben in dieser Zeit mit einem Integrationskurs begonnen. Dies sind rund 37.000 Personen mehr als noch im Jahr 2014. Die Gruppe der von den Ausländerbehörden verpflichteten Personen wächst besonders stark. Deren Anteil an den neuen Kursteilnehmern ist im Vergleich zum Vorjahr um über 60 % angestiegen.
Personen, die einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs haben und nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, können von der Ausländerbehörde zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden. Zu diesem Personenkreis gehören vor allem Personen, die im Wege des Asylverfahrens eine Asylanerkennung erhalten haben oder denen nach der Genfer Flüchtlingskonvention die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde. Die meisten der Personen, die im genannten Zeitraum einen Integrationskurs begonnen haben, kommen aus Syrien. Syrien ist gleichzeitig das Herkunftsland, das auch im Rahmen der Asylverfahren die höchste Anzahl an Schutzberechtigten aufweist.
Seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 24. Oktober 2015 haben darüber hinaus Asylsuchende aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea sowie bestimmte Geduldete die Möglichkeit, am Integrationskurs des Bundes teilzunehmen. Ziel ist es, Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft in Deutschland bleiben werden, möglichst frühzeitig in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren. Seit dem 24. Oktober 2015 können diese Personen auf Antrag eine Zulassung für die Teilnahme am Integrationskurs vom Bundesamt erhalten. Bislang wurden aufgrund der neuen Gesetzeslage bereits ca. 50.000 Zulassungen für diesen Personenkreis ausgesprochen.
Auch für EU-Bürger bleibt der Integrationskurs weiterhin attraktiv. Insgesamt haben über 75.000 EU-Bürger im Jahr 2015 neu an Integrationskursen teilgenommen; rund 10.000 Personen mehr als noch im Jahr 2014.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 29.04.2016
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