Flucht und Migration

Abschlussbericht des Pilotprojekts STEP-BY-STEP vorgestellt

Der Hessische Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatsekretär Jo Dreiseitel, hat am 10. Juli in Wiesbaden den Abschlussbericht des bundesweit einmaligen Projekts STEP-BY-STEP, „Hilfe bei traumatischen Erlebnissen von Flüchtlingsfrauen und -kindern“, vorgelegt. Der Bericht dient als Leitfaden für Einrichtungen in Städten und Kommunen.

13.07.2017

„Hessen hat dieses wichtige Thema als erstes Bundesland bereits 2015 mitten in der Flüchtlingskrise anpacken und hierzu das renommierte Sigmund-Freud-Institut (SFI) gewinnen können. Damit sind wir konsequent weit über die Aufgaben der Unterbringung der Flüchtlinge hinausgegangen und haben die Grundsteine für Integration gelegt - wie im Aktionsplan der Hessischen Landesregierung zugesagt“, betonte Dreiseitel.

Traumabearbeitung

Frau Prof. Marianne Leuzinger-Bohleber, ehemalige geschäftsführende Direktorin des Sigmund Freud Institutes und Projektleiterin, erläuterte: „Besonders für die schwer Traumatisierten ist eine möglichst zeitnahe professionelle medizinische, psychotherapeutische und sozialarbeiterische Notfallhilfe unbedingt notwendig, um schon in der Einrichtung – zusammen mit den Teams vor Ort – „first steps“ zur Traumabearbeitung anzubieten und gleichzeitig „second steps“ nach dem Transfer in Festunterkünfte einzuleiten.“ „Jede Einrichtung für Geflüchtete sollte mit allen Beteiligten versuchen, auch kinderfreundliche Räume zu schaffen", ergänzte Frau Prof. Sabine Andresen vom Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Frankfurt, ebenfalls Projektleiterin von STEP-BY-STEP.

Alltagsstrukturen schaffen

Dreiseitel betonte, dass die Ergebnisse des Projekts auch Eingang in alle anderen Standorte der hessischen Erstaufnahme finden. Wichtige Elemente aus dem Pilotprojekt STEP-BY-STEP werden aufgegriffen und weiterentwickelt, so der Staatssekretär, beispielsweise die Möglichkeit Alltagsstrukturen zu schaffen und einen Fokus auf das Übergangsmanagement zu setzen, um den Übergang zwischen dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung und der Unterbringung in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften zu erleichtern. Gleichzeitig könne der Abschlussbericht auch als Leitfaden für Einrichtungen in den Kommunen dienen.

 „Das Projekt STEP-BY-STEP war bundesweit einzigartig und hat Dank des durchdachten Konzepts, insbesondere durch die Einbeziehung der in Hessen vorhandenen multiprofessionellen Kompetenzen, bereits vor dem Erscheinen des Abschlussberichts große Aufmerksamkeit erlangt. Wir freuen uns, dass in Zukunft viele Bausteine des Projekts in zukünftige Konzeptionierungen des Landes einfließen werden“, stellte der Abteilungsleiter Asyl im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Stefan Sydow, der das Projekt maßgeblich mit begleitet hat, dar.

Psychosoziale Beratungsstellen für Geflüchtete

Um die Trauma-Versorgung weiterhin zu gewährleistet, entstehen in Hessen vier psychosoziale Beratungsstellen für Geflüchtete, die bei akuter Behandlungsnot geeignete Schritte zur Stabilisierung und Weitervermittlung in die örtlichen Regelstrukturen vornehmen können. Auch kommunale Einrichtungen können sich an diese Zentren wenden, wenn in ihren Landkreisen oder Städten Geflüchtete unter den traumatischen Umständen der Flucht oder gewalttätigen Vorkommnissen in ihrem Heimatland leiden. Die Beratungszentren dienen hier als erste Anlaufstelle zu Krisenintervention und Stabilisierung und  sollen weiterhin Ansprechpartner in Fragen der psychosozialen Betreuung für Kommunen und Städte sowie Ansprechpartner für freiberufliche Therapeuten und Dolmetscher darstellen.

Dreiseitel sagte dazu abschließend: „Damit unterstützen wir die Kommunen einmal mehr und sind zuverlässiger Partner bei der Integration, die in den Städten und Kommunen konsequent weiter umgesetzt werden muss“.

Abschlussbericht als Leitfaden für Einrichtungen in Kommunen

Der vorläufige <link https: soziales.hessen.de sites default files media hsm external-link-new-window als>Abschlussbericht STEP-BY-STEP (PDF, 5 MB) zum Thema ist auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zu finden.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 10.07.2017

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