Inklusion
Schutz von Menschen mit Behinderungen – Konzepte und Strategien bundesweit diskutieren
Es bedarf keiner bundeseinheitlichen Gewaltschutzstrategie, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage aus dem Bundestag. Sehrwohl könnten Konzepte und Strategien aber landerübergreifend diskutiert und abgestimmt werden.
25.07.2017
Um Menschen mit Beeinträchtigungen besser vor Gewalt zu schützen, bedarf es nicht zwingend einer bundesweit geltenden Gewaltschutzstrategie. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window zur antwort der>18/13092) auf eine Kleine Anfrage (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window zur kleinen>18/12889) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Maßnahmen und Konzepte zum Gewaltschutz
Die föderale Struktur Deutschlands biete vielmehr die Grundlage für eine Vielzahl von Maßnahmen und Konzepten zum Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen. Gleichwohl sei es zur Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung "zielführend", Konzepte und Strategien länderübergreifend und bundesweit zu diskutieren und abzustimmen.
Strategien bundesweit abstimmen
Dies sei aber nicht gleichbedeutend mit nur einer gemeinsamen Gewaltschutzstrategie, schreibt die Regierung.
Quelle: Heute im Bundestag vom 24.07.2017
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