Inklusion
NRW: Inklusionsstärkungsgesetz soll Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Der nordrhein-westfälische Sozialminister, Guntram Schneider, hat den Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes vorgestellt.
04.11.2014
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
Das Landeskabinett hat am 28. Oktober 2014 den von Sozialminister Guntram Schneider vorgelegten Entwurf des nordrhein-westfälischen Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt.
"Mit dem ersten allgemeinen Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in NRW wollen wir den Menschen mit Behinderungen in unserem Land ein selbstbestimmtes Leben erleichtern", sagte Minister Schneider in Düsseldorf. "Unser Ziel ist die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und die Beseitigung von Barrieren, die sie daran hindern", so Schneider weiter.
"Wir setzen konkrete Leitlinien, wie die Einrichtungen des Landes und der Kommunen die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzen sollen", sagte der Minister. Mit dem Gesetz strebe die Landesregierung einen grundlegenden Perspektivwechsel an, nämlich den modernen Behinderungsbegriff der UN-BRK im Landesrecht wie auch in den Köpfen zu verankern: "Von Menschen mit Behinderungen wird nicht länger verlangt, sich irgendwie an eine ‚Normgesellschaft’ anzupassen, also sich zu integrieren", sagte Schneider. "Inklusion heißt, dass die soziale und physische Umwelt so gestaltet wird, dass alle Menschen gleichberechtigt und ohne besondere Anpassungsleistungen in einem inklusiven Gemeinwesen zusammenleben können."
Das Inklusionsstärkungsgesetz enthält eine Fülle von Regelungen, die dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken: So sollen hörbeeinträchtigte Eltern bei Elternsprechtagen und Elternabenden in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch die Bereitstellung von Gebärdendolmetschern unterstützt werden. Sehbehinderte und blinde Menschen sollen einen Rechtsanspruch erhalten, durch Wahlschablonen ihr Wahlrecht selbstständig und unabhängig von fremder Hilfe wahrzunehmen. Darüber hinaus wird das Instrument der "Leichten Sprache" die Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten erleichtern, indem ihnen komplizierte Inhalte von Mitteilungen der Verwaltung in einfachen Worten erklärt werden.
Das Inklusionsstärkungsgesetz soll außerdem das selbstständige Wohnen von Menschen mit Behinderungen außerhalb von Heimen unterstützen. Um die Beantragung der hierzu erforderlichen Leistungen zu vereinfachen, werden nach dem Prinzip "alle Hilfen aus einer Hand" dauerhaft nur noch die beiden Landschaftsverbände für diese Leistungen zuständig sein.
Das Inklusionsstärkungsgesetz ist auch ein Baustein zu einer inklusiven Rechtskultur. Mit dem Gesetz werden nur allgemeine Regelungen getroffen. Fachgesetzliche Regelungen sollen von vorne herein die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Dies ist zum Beispiel bereits durch Änderungen im Schulgesetz oder auf Bundesebene im Personenbeförderungsgesetz erfolgt.
Der Gesetzentwurf des Sozialministeriums wird nun den Verbänden der Menschen mit Behinderungen zur Anhörung zugeleitet. Nach der Verbändeanhörung, an der rund 200 Organisationen beteiligt sind, wird die Landesregierung gegebenenfalls erforderliche Veränderungen an dem Entwurf vornehmen und diesen dann voraussichtlich Anfang 2015 in den Landtag einbringen
<link http: www.mais.nrw.de pm2014 november_2014 gesetzentwurf_inklusionsstaerkungsgesetz.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Download des Gesetzentwurfs (PDF)
Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW
Termine zum Thema
-
04.06.2024
Runder Tisch – Folgen der Pandemie für unsere Jugend
-
10.06.2024
Fortbildung "Partizipation & Inklusion"
-
12.06.2024
SCHUTZKONZEPTE: INKLUSIV – DIGITAL – IN ÖFFENTLICHER VERANTWORTUNG
-
17.06.2024
13. Baustelle Inklusion: "Entweder sind alle normal oder niemand!" - Diskriminierungskritische Perspektiven auf Inklusion und Ableismus in Kita und Grundschule
-
20.06.2024
Hilfeplanung im Rahmen von inklusiven Leistungsangeboten
Materialien zum Thema
-
Broschüre
Listen to us! Einblicke in die „Pflegekinderhilfe“ Hearing mit jungen Menschen, Eltern, Pflegeeltern und Fachpolitiker*innen im Deutschen Bundestag
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Seminarkonzept – Kinderrechtebasierte Demokratiebildung Konzept, Unterrichtsimpulse und Materialien zur Verankerung kinderrechtebasierter Demokratiebildung in der fachschulischen Ausbildung pädagogischer Fachkräfte
-
Expertise / Gutachten
JAdigital-Expertise: Stand und Entwicklung der Digitalisierung in der Kinder- und Jugendarbeit/ Kinder- und Jugendbildung
-
Bericht / Dokumentation
Videos mit Vorträgen zur Thematik "Digitalisierung und Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe"
-
Bericht / Dokumentation
Videos mit Vorträgen zur Thematik "Digitalisierung und Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe"
Projekte zum Thema
-
Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V.
Fugees-Akademie
-
Inklusion jetzt! Entwicklung von Konzepten für die Praxis
-
Evangelisches Sozialwerk Dormagen
Kunterbunt-TV Dormagen
-
Landesverband der Schulfördervereine in Hessen e.V.
Chancenpatenschaften - LSFV Hessen e.V.
-
IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung
Mentoring-Programm
Institutionen zum Thema
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
miteinanderleben e.V.
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
-
Sonstige
Graf Recke Stiftung
-
Internationale Einrichtung
TEVBB Soziale Dienste gGmbH
-
Stiftung / Fördereinrichtung
ginko Stiftung für Prävention, Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung NRW