Inklusion
Niedersachsen: Schulische Inklusion auch für Kinder mit Autismus
Anlässlich des Internationalen Welt-Autismus-Tages am 2. April fordert die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra: „Kinder mit Autismus und herausforderndem Verhalten müssen auch von schulischer Inklusion profitieren. Schulische Inklusion und damit das Recht auf gute Bildung richtet sich an ALLE Kinder. Kein Kind darf durch ein Raster fallen und zurückgelassen werden.“
04.04.2018
Es sei wichtig, dass betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien auf Verständnis von allen an der schulischen Inklusion Beteiligten stoßen und die notwendige Unterstützung bekommen, so Wontorra. „Schulische Inklusion muss für ALLE Kinder umgesetzt werden - An sie würden aktuell immer mehr Probleme bei der Beschulung von Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen im Allgemeinen und bei der Umsetzung von schulischer Inklusion im Speziellen herangetragen. Themen seien die Klassengröße sowie der Lehrkraftwechsel und die damit einhergehende Reizüberflutung bei den betroffenen Kindern, Personalmangel, Beförderung zur Schule, Unklarheiten über Zuständigkeiten und die damit zusammenhängende familiäre Belastung.
„Aus allen Anfragen geht hervor, dass die Eltern für die Teilhabe ihrer Kinder sehr kämpfen müssen. Doch vielen Eltern fehlen die Zugänge zu bestehenden Hilfsangeboten, Versorgungsanbieter haben meist lange Wartelisten“, erklärt die Landesbehindertenbeauftragte.
Mehr pädagogische Fachkräfte mit autismusspezifischen Zusatzqualifikationen gefordert
Wontorra fordert deshalb: „Für die Inklusion von Menschen mit Autismus in der Schule brauchen wir bedarfsgerechte Rahmenbedingungen, wie speziell für sie strukturiertes Lernmaterial und Rückzugsmöglichkeiten. Außerdem brauchen wir in Niedersachsen mehr pädagogische Fachkräfte, die autismusspezifische Zusatzqualifikationen haben und die auch entsprechend ihrer Qualifikationen honoriert werden.“
Wontorra plädiert dafür, für Angehörige von Schülerinnen und Schülern mit Autismus Anlaufstellen einzurichten, die auch bei Behördengängen und bei Anträgen unterstützen. „Zusammen mit den dortigen Ansprechpersonen, den ‚Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule' (RZI), Ärztinnen und Ärzten und den Schulen kann schulische Inklusion gelingen“, so Wontorra, „getreu dem Motto des Autismus-Tages 'Gemeinsam Barrieren aufbrechen für Autismus ─ Teilhabeschranken abbauen!'„
Hintergrundinformation: Was ist Autismus?
Laut der Interdisziplinären S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde von 2016 umfassen Autismus-Spektrum-Störungen frühkindlichen Autismus, das Asperger-Syndrom und atypischen Autismus. Vornehmliche Symptome sind Probleme bei der sozialen Interaktion. Dazu gehört der Aufbau zwischenmenschlicher Beziehungen wie auch die Kommunikation. Betroffene haben Schwierigkeiten bei ihrer sprachlichen Entwicklung oder bei der nonverbalen Kommunikation. Außerdem sind sie in ihren Verhaltensweisen, Interessen und Aktivitäten oft sehr fokussiert und nicht flexibel; für sie ist Kontinuität wichtig, Rückzug ist Teil ihrer Symptomatik, auf plötzliche Veränderungen von Situationen und neue Lebensumstände reagieren sie sehr sensibel. Viele Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen sind in ihrer Intelligenz nicht gemindert, im Gegenteil: oft sind sie hochbegabt.
Menschen mit Autismus können auch weitere Beeinträchtigungen haben, wie Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS), Angststörungen oder Depressionen. Nach statistischen Angaben haben etwa 0,9 bis 1,1% der Bevölkerung in Deutschland eine Autismus-Spektrum-Störung. Es wird aber davon ausgegangen, dass es weitaus mehr Menschen mit Autismus gibt, da viele Betroffene erst im Erwachsenenalter eine Diagnose erhalten.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 29.03.2018
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