Inklusion
Infoveranstaltung des LVR: Die neue Eingliederungshilfe ab 2020
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) informiert am Mittwoch, 30. Oktober 2019 in Mülheim an der Ruhr, über den aktuellen Stand der Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die sich daraus ergebenden Veränderungen für die Praxis. Die Anmeldung ist bis zum 9. Oktober möglich.
02.10.2019
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) strukturiert die Eingliederungshilfe völlig neu. Damit ist das BTHG ein Meilenstein auf dem Weg, Menschen mit (drohender) Behinderung eine umfassende und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Für den Landschaftsverband Rheinland (LVR) bringt das BTHG zusätzliche Aufgaben mit sich: So ist der LVR ab Januar 2020 unter anderem einheitlich für die Eingliederungshilfe zuständig, die in Einrichtungen für Kinder mit Behinderung bis zum Schuleintritt erbracht wird.
Unter das Leistungsspektrum der Frühförderung fallen beispielsweise logopädische Behandlungen oder Physio-, Sprach- und Ergotherapie. Diese Leistungen für Kinder mit Behinderung werden in sogenannten interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) erbracht. Das bedeutet konkret: Kinder mit Behinderung und deren Eltern sollen umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – und zwar unabhängig von ihrem Wohnort und der jeweiligen Betreuungsform. Zentraler Bestandteil sind die personenzentrierte Beratung sowie eine individuelle Bedarfsermittlung vor Ort.
Infoveranstaltung zur neuen Eingliederungshilfe
Über den aktuellen Stand der Umsetzung des BTHG und die sich daraus ergebenden Veränderungen für die Praxis informiert der LVR am:
Mittwoch, 30. Oktober 2019 um 9.15 Uhr
Stadthalle Mülheim an der Ruhr
Theodor-Heuss-Platz 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Zielgruppe dieser Veranstaltung sind Angehörige von leistungsberechtigten Kindern, Leistungserbringer und deren Träger, Vertreterinnen und Vertreter kommunaler Spitzenverbände und von Mitgliedskörperschaften, örtliche Sozial- und Jugendämter, Jugendhilfeplanung, Fachberatung, Kinderärzte, Fachkräfte Frühe Hilfen, Familienberatungsstellen und die interessierte Öffentlichkeit.
Die Anmeldung ist bis zum 9. Oktober 2019 möglich unter: www.jugend.lvr.de
Quelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR) vom 02.10.2019
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